Auszug - Bericht aus der Verwaltung  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss


BzBm’in Schöttler übergibt zwecks Erläuterung zur Änderung des § 24 der Landeshaushaltsordnung das Wort an Herrn Hennings.  Der § 24, der sich mit der Thematik Baumaßnahmen befasst, ist um einen Absatz erweitert worden.

Künftig gibt es, wenn nach der Veranschlagung Veränderungen vorgenommen werden, bestimmte Zustimmungsvorbehalte. Insbesondere Baukosten sind vor Veranschlagung auf den voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkt jährlich um die durchschnittlichen statistischen Baukostensteigerungen der letzten 5 Jahre fortzuschreiben. Nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Wenn diese mehr als 10 Prozent des veranschlagten Betrags ausmachen, dann wird die Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses benötigt.

Diese Veränderungen betreffen unter anderem die aktuelle Baumaßnahme Rathausstr./Königstr. Auf Nachfrage von BV Seltz wird bestätigt, dass es durch diese Gesetzesänderung erneut zu Verzögerungen kommen könnte.

Ausführungsvorschriften zur geänderten LHO liegen noch nicht vor. Herr Hennings sagt zu, weiter zu berichten.

 

BzBm’in Schöttler kündigt für die nächste Sitzung einen längeren Bericht über das Thema Bürgerhaushalt an. Herr Böltes wird dies in die nächste Sitzung aufnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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