Auszug - Öffentlich nutzbare WC´s in Supermärkten
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für eine Änderung der Berliner Bauordnung dahin gehend einzusetzen, dass bei der Errichtung von Lebensmittel- Einzelhandelsbetrieben ab 500 qm vom Errichter obligatorisch öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare, barrierefreie Toilettenanlagen mit vorzusehen sind. Diese sollen nach dem Vorbild großer Fach- und Möbelmärkte dem Eingangsbereich zugeordnet werden. Ferner sollen für Senioren geeignete Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich verpflichtend vorgesehen werden. |
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