Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV
Einstimmiger Beschluss:
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 14.12.2011 wurde Herr Thomas Schleussner-Schwarz zum Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Schleussner-Schwarz hat den Verzicht mit Schreiben vom 15.11.2013, eingegangen im Büro der BVV am gleichen Tag mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Thomas Schleussner-Schwarzmit Ablauf des 20.11.2013 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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