Auszug - Sport zur späten Stunde "Mitternachtssport"  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 10.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sport und Lehrschwimmhalle Schöneberg, Sachsendamm 11, 10829 Berlin
Ort:
0661/XIX Sport zur späten Stunde "Mitternachtssport"
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentAusschuss für Sport
  Fey, Oliver
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Der Vorsitzende schlägt vor, diese Drucksache zusammen mit TOP 7

Der Vorsitzende schlägt vor, diese Drucksache zusammen mit TOP 7.1 - DS 0211/XIX - zu behandeln.

Dem stimmt der Ausschuss zu.

 

Einführend teilt der Vorsitzende mit, das Kinder- und Jugendparlament habe bereits die Mitteilung zur Kenntnisnahme – MzK – erhalten und signalisiert, man sei mit dem Inhalt der MzK nicht zufrieden und behalte sich vor, weitere Anträge zu dieser Thematik zu stellen. Dennoch habe das Kinder- und Jugendparlament nichts dagegen, wenn der Ausschuss den Antrag – DS 0661/XIX – „durch Verwaltungshandeln erledigt“ beschließe.

 

Im Namen der Fraktion GRÜNE spricht BV Braun gegen eine Erledigung durch Verwaltungshandeln. Seines Erachtens wurden die Details zu wenig geprüft; zur Kenntnis nehme er, die Verwaltung habe keine Lust, hier Ehrenamtliche anzusprechen, um das Ansinnen zu unterstützen.

 

StRin Kaddatz weist diese Aussage intensiv und mit aller Härte zurück. Es wurden alle Aspekte in gebotener Sachlichkeit überprüft. Freigabe einer Halle am Wochenende oder in den Ferien bedeute die gleiche Problematik; wer übernehme die Aufsicht, welcher Verein stelle sich hierfür zur Verfügung. Sie weist die Beschuldigungen in aller Deutlichkeit zurück.

 

Es folgen diverse Wortbeiträge, mit denen die Fraktionen ihre Standpunkte verdeutlichen und die Angelegenheit, auch hinsichtlich der Realisierung in anderen Bezirken, des Lärmschutzes und Stellung von Ehrenamtlichen in den Abendstunden erörtern.

 

BD Bernstein spricht die Möglichkeit, auch in Tempelhof-Schöneberg den Sport in den Abendstunden in einigen Solitärhallen stattfinden zu lassen, an.

 

In ihrer Stellungnahme dazu weist StRin Kaddatz u. a. auf den Punkt 7 der MzK hin. Eine nicht gründliche Prüfung durch die Verwaltung, entspreche nicht der Tatsache. Es liege eine umfassende Unterrichtung vor, die auch darstelle, mit wem gemeinsam dieses Anliegen geprüft wurde. Ferner wurde ebenfalls mit dem Jugendamt, wegen der Stelle eines Sozialarbeiters, gesprochen. Dieses sehe sich jedoch nicht in der Lage, eine solche Stelle zu finanzieren.

 

Der Vorsitzende informiert über das bisherige Prozedere zwischen ihm und dem Jugendhilfeausschuss – JHA – und schlägt eine gemeinsame Sitzung mit dem JHA zu diesem Thema und mit Vertreter/innen der Träger vor.

Insofern plädiert er dafür, den Antrag „durch Verwaltungshandeln erledigt“ zu beschließen und die MzK zur Kenntnis zu nehmen.

 

Dem folgen die Ausschussmitglieder nach kurzer Aussprache.

 

Abstimmung über den Antrag: mehrheitlich beschlossen.

Der Antrag geht als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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