Auszug - - Einen weiteren Mitarbeiter für den LortzingClub - Bericht des Jugendamtes  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 29.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Tannenhof, Mozartstraße 32 - 36, 12307 Berlin
Ort:
0645/XIX Einen weiteren Mitarbeiter für den LortzingClub
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentJugendhilfeausschuss
  Höppner, Marijke
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Frau Beckmann (Regionalleitung Lichtenrade) gibt eine allgemeine Darstellung der Situation im LortzingClub

Frau Beckmann (Regionalleitung Lichtenrade) gibt eine allgemeine Darstellung der Situation im LortzingClub.

 

BV Zander-Rade (Bündnis 90/ Die Grünen) fragt nach, ob andere Jugendfreizeiteinrichtungen mehr Geld erhalten und ob von dort auch zusätzliche Bedarfe bestehen.

 

Herr Mohns (Jugendamtsdirektor) führt hierzu aus, dass sich die Personalausstattung des LortzingClubs seit der Übertragung nicht verändert hat. Bereits damals gab es eine Unterausstattung.

 

Herr Schulz (Jugendamt) merkt an, dass auch andere Einrichtungen einen Mehrbedarf angemeldet haben. Er nennt hierfür beispielsweise den BoseClub und die Villa Holz.

 

 

 

BV Sielaff (CDU) fragt nach, ob die Grundidee eine Übertragung ohne Förderung gewesen sei und ob aufgrund der bekannten Zahlen von 32.000 € und einem Bedarf von 60.000 € nur ein eingeschränkter Betrieb erfolgt.

 

BV Zander-Rade (Bündnis 90/ Die Grünen) ergänzt, dass der LortzingClub im besonderen Fokus der Kinder- und Jugendparlamentarier steht. Sie bittet daher um eine Information, ob ähnliche Beschwerden auch bei anderen an Freie Träger übertragenen Einrichtungen bestehen. 

 

Herr Mohns (Jugendamtsdirektor) teilt hierzu mit, dass zu der damaligen Zeit die Idee bestand, dass die Freien Träger Kosten quer finanzieren. Mittlerweile gab es aber auch Tarifsteigerungen bei den Freien Trägern, die aber im Rahmen der Zuwendungsbescheide durch das Land Berlin nicht berücksichtigt wurden und werden. Darüber hinaus sind detaillierte Nachweise über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel einzureichen. Aufgrund dieser Tatsachen, ist es den Freien Trägern nur noch eingeschränkt möglich, zusätzliche oder weitere Kosten quer zu finanzieren. Hierdurch sind auch Einschränkungen in den Angeboten nicht mehr vermeidbar, was sich in der Kosten– und Leistungsrechnung (KLR) auch bemerkbar machen kann. Zum LortzingClub führt er aus, dass dieser mit einer halben Stelle eine sehr gute Arbeit leistet. Andere Träger sind größer und haben dadurch noch Möglichkeiten quer zu finanzieren.

 

BzStR Schworck führt aus, dass die Grundidee der Übertragung nicht mehr in die heutige Zeit passt. Auch die Versuche der für Jugend verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten in den letzten Jahren eine Veränderung herbeizuführen, war nicht von Erfolg gekrönt. Aus diesem Grund gab es zu Beginn des Jahres einen neuen Anlauf zur Finanzierung der Jugendarbeit, die vor kurzem durch den Rat der Bürgermeister beschlossen wurde. Dieses Modell sieht vor, dass die Jugendämter für zwei Jahre eine Zwischenfinanzierung erhalten, um die Angebote der Jugendarbeit, unabhängig von den Daten der KLR, zu finanzieren. Die bisherigen Signale hierzu vom Senat und dem Abgeordnetenhaus sind bedauerlicherweise nicht sehr positiv. Die Idee andere Kosten quer zu finanzieren, ist nach seiner Einschätzung durch die Freien Träger nicht mehr leistbar.

 

BV Höppner (SPD) merkt an, dass sie eine Tarifdebatte an dieser Stelle nicht für ratsam erachtet. Die sogenannte Querfinanzierung ist durch die Freien Träger aufgrund der finanziellen Ausstattung nicht mehr möglich. Diese Situation führt dazu, dass die Träger vor die Entscheidung gestellt werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgerecht zu bezahlen oder die Angebotsstunden einzuschränken. Hierzu liegt ihr auch ein Schreiben von Freien Träger vor, dass im August durch den Jugendhilfeausschuss behandelt werden soll.

 

BV Sielaff (CDU) fragt nach, ob sichergestellt ist, dass bei den Freien Trägern auch der vom Senat beschlossene Mindestlohn gezahlt wird und ob es denkbar sei, dass sich Kinder- und Jugendliche auch an Angeboten mit einem geringen Kostenbeitrag beteiligen.

 

BzStR Schworck (SPD) teilt hierzu mit, dass die Tarifsteigerungen seit längerer Zeit durch das Land Berlin nicht angepasst wurden und die Schere zwischen Zuwendungsmitteln und den tatsächlich anfallenden Kosten weit bzw. weiter auseinander gegangen ist. Eine Kostenbeteiligung der Kinder- und Jugendlichen lehnt er ab.

 

BV Höppner (SPD) begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stähle vom AHB, der mittels einer kurzen Präsentation die Arbeit und die Einrichtung des LortzingClubs vorstellt. Er geht dabei besonders auf die Maßnahmen der baulichen Unterhaltung ein, die mit Eigenmitteln durch den Träger durchgeführt wurden.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter des Kinder- und Jugendparlamentes führen hierzu aus, dass es sehr wichtig sei, ständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Einrichtung als Bezugspersonen zu haben.

 

Auf Nachfrage der BV Meseck-Lude (CDU), ob die Raumvermietung im LortzingClub noch möglich sei, teilt Herr Stähle mit, dass diese u.a. wegen der Lärmproblematik nicht mehr angeboten wird.

 

BV Höppner (SPD) schlägt vor, beide Anträge für als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären und bittet um Abstimmung.

 

Die Anträge werden einstimmig für als durch Verwaltungshandeln als erledigt angesehen.

 
 

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