Auszug - Vorlage zur Festsetzung des B-Plans VI-140faVE "Yorckdreieck" für das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie im Bezirk Temeplhof-Schöneberg
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BV Ickes beantragt Überweisung in den Stadtentwicklungsausschuss
BV Ickes beantragt Überweisung in den Stadtentwicklungsausschuss. Abstimmung: Die Überweisung wird mehrheitlich abgelehnt. Weitere Beratungsbeiträge: BV Oltmann. Mehrheitsbeschluss: Beschluss über - das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß §4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1)
- Abwägungsergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage 2),
- das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (vgl. Begründung zur Beschlussvorlage)
- den Entwurf des Bebauungsplans VI-140faVE vom 20. März 2012 mit Deckblatt vom 7. Dezember 2012 nebst Begründung (Anlagen 3, 5a und 5b) der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) zur Beschlussfassung vorzulegen,
- den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans VI-140faVE mit VE Plan gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) (Anlage 4)
- den Durchführungsvertrag mit Nachtrag zum Durchführungsvertrag zur Kenntnis zu nehmen (Anlagen 6a und 6b; die Anlagen zum Durchführungsvertrag werden digital versandt)
Das Bezirksamt bittet, den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans VI-140faVE vom 20. März 2012 mit Deckblatt vom 7. Dezember 2012 zu beschließen.
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