Auszug - Derzeit keine Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 163 an den Liegenschaftsfonds  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0523/XIX Derzeit keine Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 163 an den Liegenschaftsfonds
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Facility ManagementBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zunächst von einer Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 163 an den Liegenschaftsfonds Abstand zu nehmen und das Grundstück einstweilen weiter als Parkraum zu bewirtschaften.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, nach dem Scheitern der Pläne zum Projekt Rathaus-Passage die weitere Entwicklung des Komplexes Rathaus Tempelhof und der entlang der Götzstraße liegenden bezirklichen Einrichtungen zu skizzieren.

In diesem Zusammenhang wäre deutlich aufzuzeigen, ob dem Grundstück Tempelhofer Damm 163 dabei eine Schlüsselstellung zukäme.

Sollte sich das Grundstück tatsächlich als entbehrlich für bezirkliche Zwecke erweisen, so ist eine Abgabe an den Liegenschaftsfonds erst zu betreiben, wenn die künftige Nutzung ( etwa als Standort für ein Wohn- und Geschäftshaus) durch verbindliche Bauleitplanung gesichert ist.

 
 

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