Auszug - Nach der Beendigung des Wettbewerbs "Denkzeichen" und dem Beratungsausschuss Kunst - wie geht es weiter?  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachfahren, Torgauer Str. 24-25, 10827 Berlin
Ort:
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Vorschlag der Vorsitzenden stellen sich die Anwesenden der einzelnen Interessensgruppen kurz vor und teilen ihre Intention hinsichtlich der Sitzungsteilnahme mit

Auf Vorschlag der Vorsitzenden stellen sich die Anwesenden der einzelnen Interessengruppen kurz vor und teilen ihre Intention hinsichtlich der Sitzungsteilnahme mit.

 

Folgende Interessengruppen sind anwesend:

- Stadtteilverein - Frau Maurer-Kartal, - ebenso viele Anwohnerinnen

und Anwohner,

- Annedore-Leber-Berufsbildungswerk -Frau Zauner,

- Geschichtswerkstatt -Herr Bräutigam.

 

Eine Informationsbroschüre „Arbeitskreis Gedenkort Annedore und Julius Leber“ wird von Frau Maurer-Kartel verteilt und ist dem Protokoll anhängig.

 

StRin Kaddatz ergreift das Wort und gibt einen kurzen Überblick von der am 29.01.2013 stattgefundenen Sitzung des Beratungsausschusses Kunst. Dieser berät die Senatsverwaltung in Angelegenheiten „Kunst am Bau und im Stadtraum“. An der Sitzung nahmen Vertreter des Stadtteil e.V., BV Kiderlen, BV M. Kühnemann – Vorsitzende des Bildung- und Kultur-Ausschusses, Frau Zwacka – Kunstamt - und Herr Klemke – ehem. Referent in der Senatskanzlei für die Berliner Museen und Gedenkstätten – teil. Das Ergebnis der Empfehlung soll am 28.02.2013 schriftlich mitgeteilt werden.

 

Ihren Eindruck von der Sitzung wiedergebend teilt sie u. a. mit, dass als positiv die konfrontative Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Ergebnis des Kunstwettbewerbes bewertet wurde. Die Mittelgrenze von 20.000 € - stammend aus Stadtumbau West - war klar angesagt. Die Frage der regionalen oder überregionalen Bedeutung der Gedenkstätte wurde thematisiert; blieb jedoch in der Bewertung offen. Am Ablauf sowie am Ergebnis gab es keine Kritik. Laut Aussage eines anwesenden Baujuristen sei der Gewinn eines solchen Wettbewerbes gleichbedeutend mit dem Auftrag zu sehen, d. h., die Künstlerin/der Künstler habe ein Anrecht darauf, dass ihr/sein Entwurf auch umgesetzt werde. Geschehe dieses nicht, müsste ein Ausgleich oder eine Schadenersatzforderung beglichen werden.

Weiterführend macht StRin Kaddatz , betreffend Ausschreibung eines neuen Kunstwettbewerbes, darauf aufmerksam, es solle nicht der Eindruck entstehen, Kunstwettbewerbe so lange ausschreiben zu können, bis das Ergebnis passend sei.

 

Abschließend teilt StR Kaddatz mit, man habe als Bezirksamt die Zielsetzung vorgetragen, dass der preisgekrönte Entwurf durchaus, auch in Kooperation mit den beteiligten Bürgern, umgesetzt werden könne.

 

Die Vorsitzende stellt fest, im Beratungsausschuss wurde nochmals deutlich gemacht, dass die im Raum stehenden Vorstellungen der Beteiligten andere seien als die, die gemacht wurden als der Wettbewerb initiiert wurde. Insofern habe der Beratungsausschuss auch zur Kenntnis genommen, dass es eine andere Form des Gedenkens gebe, die jedoch nicht den künstlerischen Aspekt ausklammere.

 

Frau Zauner macht u. a. darauf aufmerksam, dass es sich bei der Kohlenhandlung um einen Ort handelt, der eine bundesweite sowie überparteiliche Bedeutung habe. Sie sehe darin die Chance einer, für den Bezirk sowie für das Gebiet Rund um das Südkreuz, räumlichen Verbesserung.

 

Hinsichtlich der anfallenden Kosten wird seitens des Grünflächenamtes mitgeteilt, dass es sich hierbei um Straßenreinigungsgebühren – öffentliche Lasten – handele, die auf dem gesamten Grundstück ruhen.

 

Die Vorsitzende bezieht sich auf den Antrag in der BVV die Parzelle in Gänze – Größe nahezu 4.000 qm - zu sichern und gibt den Hinweis, sie habe vernommen, dass nunmehr ein totaler Baustopp vorliege. Dennoch müsse sich der Ausschuss zur Frage, Sicherung der Außenmauern (Torgauer- Ecke Gotenstraße) verhalten sowie der Frage, was soll mit dem Grundstück geschehen.

 

StRin Kaddatz macht deutlich, dass bei allen Planungen auch die entsprechenden Mittel mit einberechnet werden müssen; Kosten für den bereits gelaufenen Wettbewerb 7.500 €. Zur Zeit stünden dem Bezirk aus den Mitteln Stadtumbau/West 20.000 € zur Verfügung, die im Jahr 2013 umgesetzt werden müssten. Ein Stopp des gesamten Vorhabens müsse vor dem bezirklichen Kostenhintergrund überleget werden; ebenso die Sicherung der Außenmauer.

 

Ziel aller Akteure sei, so BV Rauchfuß u. a., die Thematik voran zu treiben und für den Bezirk eine Zielstellung zu formulieren, was mit dem Ort des zivilen Widerstandes geschehen soll. Es wurde schnell, nach Vorlage des Siegerentwurfs festgestellt, dass dieser den Gegebenheiten vor Ort und dem Potential des Geländes in keiner Form gerecht werde. BV Rauchfuß tendiert dazu, darüber nachzudenken, wie man andere, dem Ort angemessene Konzeptionen miteinander besprechen könne.

 

In diesem Zusammenhang verweist die Vorsitzende auf die, in der Informationsbroschüre, genannten fünf Punkte „Überlegungen des Arbeitskreises zur künftigen Nutzung und Gestaltung des Gedenkortes …“.

 

Es folgt eine ausführliche Debatte, in der die Anwesenden ihre Standpunkte verdeutlichen und an deren Ende die Vorsitzende dem Ausschuss nahelegt, eine Beschlussempfehlung zu fassen, die dem Bezirksamt die Möglichkeit eröffnet, die Außenmauern des Grundstücks Torgauer- Ecke Gotenstraße baulich zu sichern.

 

BV Hauschild regt an, die Beschlussempfehlung bis zur Vorlage des Ergebnisses der Empfehlung am 28.02.2013 zu vertagen.

 

Nach kurzer Aussprache und Beratung hinsichtlich des Textes für eine Beschlussempfehlung wird die endgültige Formulierung seitens der Vorsitzenden verlesen:

 

Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Bezirksamt im Bereich der Außenmauer des Grundstücks Torgauer Straße / Gotenstraße baulich sichernde Maßnahmen zu unternehmen, indem die Außenmauern abgetragen werden und das Gelände DIN gerecht angeböscht wird“.

 

Vor Abstimmung über die Beschlussempfehlung werden nochmals tiefgreifende Verständnisfragen der Anwohner, primär zur Größe des Grundstücks sowie Aufwand der Sicherungsmaßnahme, seitens der Verwaltung beantwortet. Weiterführend erfolgt eine breite Debatte hinsichtlich der Formulierung des Textes.

 

Demzufolge schlägt BV Hauschild vor, die Formulierung der Beschlussempfehlung vorerst in den Fraktionen zu beraten.

 

Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu; der Text wird den Fraktionen seitens der Protokollantin per Mail zur Verfügung gestellt.

 

Die Vorsitzende dankt für die umfassende Beratung.


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

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