Auszug - Router auf dem Rathaus Schöneberg  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 05.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0383/XIX Router auf dem Rathaus Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion PIRATENAusschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information
  Ickes, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

BV Ickes las eine Beschlussempfehlungsvorlage vor, die da lautet:

BV Ickes las eine Beschlussempfehlungsvorlage vor, die da lautet:

„Die BVV möge beschließen, das Bezirksamt wird angehalten, dem Freifunk e.V. den Betrieb einer Freifunkanlage auf Höhe der Freiheitsglocke des Rathausturms Schöneberg zu ermöglichen.“

 

Ein anwesender Vertreter des Vereins, erklärte, dass bei einer mittlerweile durchgeführten Besichtigung des Rathaus-Turms festzustellen sei, dass die Installation eines Routers auf Höhe der Glocke möglich sei und dass lediglich ein Stromanschluss benötigt werde.

BD Hess erinnerte an die Sitzung im Oktober 2012 und dass damals besprochen worden sei, dass der Verein sich mit seinem Anliegen direkt an das Bezirksamt wenden solle.

Frau BzBm Schöttler berichtete, dass dem Wunsch des Vereins nicht entsprochen werden könne. Das habe eine Überprüfung des Fachbereichs FM ergeben. Problematisch sei die nicht vorliegende Informationspflicht, die eine Störerhaftung unmöglich mache.

BV Hertlein erklärte, dass damit der Prüfauftrag des Antrages sich erledigt habe. Das Prüfergebnis liege vor.

Der Vertreter des Freifunk eV führte aus, warum dass das Argument der Störerhaftung in diesem Fall nicht relevant sei, weil nicht der Bezirk, sondern der Verein der Betreiber sei.

BV Kühne führte aus, dass die sog. Störerhaftung nicht für Provider gelte. Es sei wünschenswert, die Stellungnahme der Verwaltung schriftlich zu erhalten. Die mündlich geäußerte Begründung für die Ablehnung sei zumindest fragwürdig. Daneben sei aber auch zu klären, welchen Sinn ein Router auf dem Rathaus Schöneberg habe. Wenn es um ein offenes WLAN gehe, dann gebe es erhebliche rechtliche Probleme.

Der Vertreter von Freifunk eV sagte, dass es keine Probleme geben dürfe. Man müsse das Rad nicht neu erfinden. Im Bezirk Friedrichshein-Kreuzberg gebe es schließlich einen Router auf dem Rathaus. Außerdem könnte man mit dem Betrieb einer Relais-Station beginnen.

BV Hertlein entgegnete, dass Tempelhof-Schöneberg so etwas selbst entscheiden müsse.

BzBm Schöttler schlug vor, dass beim nächsten mal der zuständige Stadtrat Krüger eingeladen werden könne, der eine Stellungnahme des Rechtsamt eingeholt haben würde.

BD Priesmeyer bat, den Antrag zu vertagen und in der von BzBm Schöttler beschriebenen Weise zu verfahren.

Die Vertagung wurde gegen die Stimme der Piraten, beschlossen.

 

 
 

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