Auszug - -Bebauungsplan 7-55B -Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit -gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB -(südliche Rheinstraße mit Seitenstraßen und Walther-Schreiber-Platz im Bezirk -Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Friedenau) -MzK-
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BV Olschewski möchte von der Verwaltung wissen, aus welchem Grund das Gewerbehofgrundstück als Kerngebiet ausgewiesen ist? Herr Kroll beantwortet die Frage und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zielsetzung des Bezirksamtes, das Gewerbehofgrundstück sowie auch das Schlossstraßencenter als Kerngebiete zu sichern
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