Auszug - Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Lage des Gebäudes (DS/0522-03/IV)  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
TOP: Ö 2.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg, Yorkstraße 4-11, 10965 Berlin, Sitzungssaal 1053
Ort:
 
Beschluss

Der Verkehrsgutachter führt aus, dass nach der aktuellen Literatur „Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“ nach Bosserhoff, die Verkaufsfläche Basis für den Kundenverkehr sei

Der Verkehrsgutachter führt aus, dass nach der aktuellen Literatur Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“ nach Bosserhoff, die Verkaufsfläche Basis für den Kundenverkehr sei.

Zugrunde gelegt wurden 10.000 qm Verkaufsfläche (12.600 qm abzüglich der Freiflächen von 2.400 qm).

Für den Kundenverkehr werden 15-40 Kunden pro 100 qm Verkaufsfläche in der Literatur benannt. Zählungen in vergleichbaren Baumärkten haben im Mittel 20-22 Kunden als Ergebnis gehabt. Für die konkrete Berechung wurden 22 Kunden pro 100 qm Verkaufsfläche angesetzt.

Die Anzahl der Stellplätze basiert auf dem ermittelten Kundenverkehr und der Verweildauer, die im Mittel (vergleichbarer Baumärkte) bei 24 Minuten liegt. 225 Stellplätze sind im Verhältnis Kundenverkehr/Verweildauer angemessen.

 

Auf die Nachfrage nach der Berücksichtigung des Möckernkiezes wird ausgeführt, dass die Zählwerte der Senatsverwaltung aus 2009 angesetzt wurden. Das Gutachten wurde im Februar 2011 abgeschlossen und der Möckernkiez kam im Nachhinein dazu. Obwohl in das Gutachten aktuelle Zählungen einbezogen wurden und damit realistische Grundwerte zur Verfügung stehen, sind Annahmen nicht zielführend, so dass nur eine Überprüfung ‚harte’ Fakten schafft.

 

Auf Nachfrage nach dem Knoten Großgörschenstr./Bautzner Str. wird ausgeführt, dass mit Unterstützung des Investors Lösungen für eine Verkehrsberuhigung gesucht wurden. Aufgrund einer Rechtsprüfung, mit dem Ergebnis, dass sich eine solche Baumaßnahme nicht mit Bezug auf den Baumarkt begründen ließe, wurde die Idee zurückgezogen.

 

BezStR’in Frau Dr. Klotz berichtet auf Nachfrage, dass das Bezirksamt bei Bedarf die Möglichkeit sehe, die Einfahrt in die Bautzener Str. zu verbieten.

 

 
 

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