Auszug - Grundsteuer-Situation fiktiver Dauerkleingärten (auf Wunsch von BV Seltz, SPD-Fraktion)  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

BV Seltz erläutert die Thematik und teilt u

BV Seltz erläutert die Thematik und teilt u. a. mit, StR Krüger habe zugesagt, die Problematik Grundsteuerprivilegierung der bezirklichen Kleingärtner prüfen zu lassen. Nun bittet er um Mitteilung des Ergebnisses.

 

StR Krüger informiert über eine negative Zwischenmeldung, die auch den Bezirksverbänden mitgeteilt wurde. Das Finanzamt wurde mehrmals nach dem Sachstand des Gerichtsverfahrens der Bearbeitung des Antrages aus dem Jahre 2001 befragt. Am 22.10.2012 erhielt man den Bescheid, dass das Gerichtsverfahren im Jahre 2007 abgeschlossen wurde, da die Klägerin den Antrag zurückzog. In dem von StR Krüger verlesenen Bescheid heißt es u. a. dass „…abweichend von den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes grundsätzlich alle Kleingärten in Berlin als Grundvermögen und somit mit dem höheren Einheitswert und Hebesatz bewertet werden sollen …“.

Gegen diesen Bescheid wurde vorsorglich Einspruch eingelegt. Die Verwaltung prüfe nochmals die Thematik. Zu bemerken sei jedoch, so StR Krüger weiterführend, dass in anderen Bezirken anders verfahren wurde. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung war die Problematik bekannt. Dementsprechend müsse das Ergebnis des Einspruchs abgewartet werden. Fazit sei, die Nachfrage habe zum Gegenteil dessen geführt, was man sich vorgestellt habe.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden teilt StR Krüger mit, dass der Hebesatz, der vorher bei 150% lag, dann bei 810% liegen würde. Dem Ausschuss für Verkehr und Grünflächen werde nochmals eine qualifizierte Information gereicht.

 

BV Rimmler spricht die Empfehlung aus, hier eine Möglichkeit zu finden, evtl. im Abgeordnetenhaus bei der Senatsverwaltung ein Nachdenken zu erzeugen.

 
 

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