Auszug - Natur- und Landschaftspflege im Produktkatalog expliziter berücksichtigen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die notwendigen Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege nach dem Bundes-Naturschutzgesetz in den bezirklichen Produktkatalog expliziter aufgenommen wird oder bestehende Leistungsumfangsbeschreibungen der Produkte überarbeitet werden. Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, in welchen Produkten diese Leistungen aktuell abgebildet werden können. Die untere Naturschutzbehörde ist immer für geschützte Grünflächen zuständig, die nicht als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu seiner Dezember-Sitzung 2012 zu berichten. |
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