Auszug - EUGH-Urteil zur Seveso-II-Richtlinie und die Schlussfolgerungen von SenStadt zum Envio Skandal
Zu Beginn wird Informationsmaterial verteilt. Herr Kossick informiert detailliert über das EUGH_Urteil zur Seveso-II-Richtlinie und den Schlussfolgerungen von SenStadt zum ENVIO-Skandal. Im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes liegt die Paul Hettich GmbH & Co KG. Auf eine Nachfrage antwortend, teilt Herr Kossick mit, dass im Bundesland Nordrhein-Westfalen bei einer Kontrolle große Mängel festgestellt wurden, aufgrund von Kommunikationsproblemen. Die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirksämtern erfolgt über den kurzen Dienstweg. Die Kontaktpflege erfolgt von beiden Seiten. Es werden Bemühungen unternommen, um gemeinsame Ortsbesichtigungen zu iniziieren. Die Bezirksämter verfügen nicht über die gleichen Daten wie die Senatsverwaltung. Im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bezirksamtes, soll eine systematische Überwachung, je nach Gefährdung, durchgeführt wird. An der Umsetzung wird noch gearbeitet. Für den Bezirk fallen im Bezug auf das Kreislauf-Wirtschaftsgesetz keine zusätzlichen Aufgaben an, d. h. die Überwachung der Abfallströme ist Aufgabe der Senatsverwaltung. Risikoprofile wurden vonseiten des Bezirksamtes erstellt. Eine große Datenerhebung wird von Herrn Kossick als uneffektiv gehalten. Um eine Vorortkontrolle kommt man nicht herum.
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