Auszug - Sachstand U-Untersuchungen (BE: Gesundheitsamt)  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Nachbarschaftsheim Friedenau, Holsteinische Str. 30, 12163 Berlin
Ort:
 
Beschluss

Herr Mohns begrüßt Frau Maschke und Herrn Tiedeman aus dem Gesundheitsamt und verteilt an die Mitglieder des Ausschusses sowohl das Gesetz zum Wohle und Schutze des Kindes als auch die Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus von Berli

Herr Mohns begrüßt Frau Maschke und Herrn Tiedeman aus dem Gesundheitsamt und verteilt an die Mitglieder des Ausschusses sowohl das Gesetz zum Wohle und Schutze des Kindes als auch die Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin und führt in die Thematik ein. Auf Nachfrage vom BV Sielaff (CDU) erläutert Frau Maschke die Arbeits - und Vorgehensweise des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes.

 

BV Sielaff (CDU) führt aus, dass er es kritisch sehe, dass Menschen, die vom Jugendamt betreut werden, nicht die U-Untersuchungen ihrer Kinder sicherstellen.

 

Herr Mohns teilt mit, dass die U-Untersuchungen keine gesetzliche Verpflichtung darstellen. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein freiwilliges Angebot der Medizin. Darüber hinaus gibt es keine signifikanten Zahlen, die belegen würden, dass nicht wahrgenommene U-Untersuchungen zwangsläufig zu Kinderschutzfällen führen würden.

 

BV Böltes (SPD) führt aus, dass im Art. 6 des Grundgesetzes geregelt ist, dass Pflege und Erziehung der Kinder zuforderst Aufgabe der Eltern ist. Eine Vorsorgeuntersuchung stellt nur einen bestehenden Status dar. Er macht weitergehende Ausführungen zum Thema verbindliches Einladewesen und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Abschließend führt er aus, dass er den Vortrag vom BV Sielaff heftig widerspricht und darum bittet, nicht den Verantwortlichen Dinge zu unterstellen, die nicht zutreffend sind.

 

Frau Lenck ergänzt, dass die U-Untersuchungen freiwilligen Charakter haben.  Gesetzlich vorgeschrieben sind legdeglich die Einschulungsuntersuchung.

 
 

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