Auszug - - der BVV vom 15.02.2012 - Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftungszonen 27 und 28 (Friedenau)  

 
 
3.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg
0100/XIX Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftungszonen 27 und 28 (Friedenau)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt
  Rödiger, Detlef
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

BV Hertlein erörtert den Antrag detailliert für ihre Fraktion

BV Hertlein erörtert den Antrag für ihre Fraktion. In ihren Ausführungen weist sie auf die Intension des Antrages hin. Mithilfe der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen soll die Lebensqualität der Anwohner im näheren Umfeld steigen.

BV Dittmar erörtert den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Kernpunkt dieses Antrages ist die Untersuchung wirtschaftlicher Aspekte, die nicht eindeutig festgelegt sind. Die sich an der Diskussion beteiligten Ausschussmitglieder machen in ihren Redebeiträgen auf die vielen Komponenten, die bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu beachten sind, aufmerksam. Bezirksstadtrat Schworck teilt mit, dass die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2011 massiv eingebrochen sind. Die Ursachen sind unklar. Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang zwischen den weiten Anfahrtswegen vom Rathaus Tempelhof zu den Parkraumbewirtschaftungszonen sowie dem Personalmangel.

Er macht darauf aufmerksam, dass zur künftigen Steigerung der Einnahmen u. a. eine ständige Präsenz der Mitarbeiter/innen erforderlich ist.

BD Hess bittet das Bezirksamt um eine kamerale Berechnung.

In diesem Zusammenhang weist Bezirksstadtrat Schworck auf den Auflagenbeschluss des Hauptausschusses hin.

Die Fraktion der CDU zieht ihren Antrag zurück.

Der Ursprungsantrag wird mit einer redaktionellen Änderung einstimmig beschlossen.

 
 

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