Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Bericht der Verwaltung wurde dem Büro der BVV gemäß Beschluss der BVV vom 12

Der Bericht der Verwaltung wurde dem Büro der BVV gemäß Beschluss der BVV vom 12.12.2007, Drucks.Nr 0497/XVIII, in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und in das Protokoll kopiert.

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin                                                                        .2012

Abteilung Bauwesen                                                                                                          2261

BauDez             

                                                                                                     -    daniel.krueger@ba-ts.berlin.de

 

Ausschuss für Verkehr und Grünflächen am 27. 02. 2012

 

Bericht aus der Verwaltung:             

                                                                                                 

Fachbereich Grünflächen

Bereich Neubau

 

1

Fernradweg Berlin Leipzig

 

Am 9. Februar fand im Rathaus Schöneberg eine Informationsveranstaltung zum Fernradweg Berlin Leipzig statt. Nachdem am 23.12.2011 eine Bewilligung aus GA-Mitteln für die Vorbereitung und die Herstellung eines Radweges im Flaschenhalspark erteilt wurde, erfolgte in der Veranstaltung eine Mitteilung über den Umfang und Termin der Arbeiten.

 

 

Bereich Grünflächenunterhaltung

 

2

Derzeit werden Ausschreibungen zur Firmenvergabe vorbereitet. Der Umfang der auszuführenden Arbeiten wird sich im Rahmen der vergangen Jahre bewegen. Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage kann es zu Verzögerungen in der Beauftragung kommen.

3

Die Schnitt und Rodungsarbeiten, die im August 2011 im Ausschuss mitgeteilt wurden, sind größtenteils erfolgt. In geringem Umfang erfolgt nach Beginn der Schutzfrist der Abschluss der Arbeiten. Hierzu liegt vom Bereich Naturschutz des Umweltamtes eine Beteiligung und Zustimmung vor.

Nach neuesten Erkenntnissen musste in der Grünanlage am Kynastteich zwischen dem Schreiberring und dem Wolffring in Neutempelhof ein Rückschnitt von Gehölzen erfolgen. Diese Maßnahme war nicht in der Liste der vorgesehenen Gehölzschnittmaßnahmen aufgeführt, von denen die Ausschussmitglieder im August 2011 informiert wurden.

Zum Erhalt  der Anlage müssen  gärtnerische Unterhaltungsmaßnahmen in Form von großwüchsiger Sämlingsentfernung erfolgen. Damit verbunden ist ein Rückschnitt der vorhandenen Vegetation, da sonst die Wildlinge nicht entfernt werden können. Eine Beschäftigungsgesellschaft wird den Fachbereich Grünflächen bei den Arbeiten unterstützen. Mit den Arbeiten wurde in der 7. KW begonnen.

4

Auf der ehemaligen Lagerfläche in der Blohmstraße wird eine Ersatzhabitat für Zauneidechsen durch einen angrenzenden Investor hergerichtet und dauerhaft gepflegt und unterhalten. Zur näheren Erläuterung wird auf den vorliegenden Bericht aus dem Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt vom 15.02.2012 verwiesen.

 

Bericht aus dem Bezirksamt (FB Tiefbau)

 

Der FB Tiefbau hat in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt nach erster Prüfung des Förderantrages um Überarbeitung und Ergänzung der Unterlagen zum GRW-Förderantrag gebeten. Der Förderantrag soll bis zum 15.03.2012 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen eingereicht werden.

 

Markierung bei Sondernutzungsflächen

 

Der FB Tiefbau hat seine grundsätzliche Zustimmung zur Markierung von Sondernutzungs-flächen (blaue Eckpunkte) erteilt. Diese Markierungen sollen die Überprüfung der Einhaltung von genehmigten Flächen erleichtern.

 

 

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin                                                                         2012

Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste                                         8700

JOB Dez             

                                                                                                        - marlis.herrmann@ba-ts.berlin.de

 

Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt 15.02.2012

 

Bericht aus der Verwaltung:             

                                                                                                 

 

1.

Boden- und Grundwassersanierungen 2011

 

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach dem Bundesbodenschutzgesetz wurden in 2011 unter ordnungsbehördlicher Überwachung des Umwelt- und Naturschutzamtes

11 Maßnahmen zur Sanierung von Boden- bzw. Grundwasser abgeschlossen :

 

Grundwassersanierung

1.      Großbeerenstr./Rathausstr.                             Grundwassersanierung auf Gewerbegrundstück

2.      Dennewitzplatz                                          Grundwassersanierung nach Heizölschaden

3.      Bülowstr./Frobenstr.                                          Grundwassersanierung Umfeld Heizöltank

Bodensanierung bei Bauvorhaben

4.      EUREF Torgauer Str. 12-15                             Bodensanierung Neubau Haus 7

5.      GASAG Mariendorf                                           Bodensanierung im Bereich Photovoltaikanlage

6.      Hafen Tempelhof                                          Bodensanierung im Bereich der Außenanlagen

7.      Matthäiefriedhofsweg                                          Bodensanierung beim Neubau Sportplatz

8.      Yorckstr.                                                        Rückbau und Sanierung einer Tankstelle

Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen

9.      Grunewaldstr.                                                        Bodensanierung Ölschaden /Waschhalle

10.  Belziger Str.                                                        Sanierung eines Ölschadens

11.  Untertürkheimer Str.                                          Bodensanierung nach Brandschaden

 

Dem Abschluss einer Sanierungsmaßnahme gehen vielfältige Bearbeitungsschritte voraus :

·         Orientierende- und detaillierte Bodenuntersuchungen,

·         Sanierungsuntersuchung zur Auswahl des geeigneten Verfahrens,

·         Abstimmung und Vereinbarung der Maßnahme mit dem Sanierungspflichtigen

·         Überwachung der Maßnahme,

·         Nachsorge und Kontrolle des Sanierungserfolgs,

so dass sich Verfahren in der Regel über mehrere Jahre hinziehen.

In der Regel können Sanierungsmaßnahmen nur in Kooperation mit dem Sanierungspflichtigen erfolgreich umgesetzt werden. Dies setzt Überzeugungsarbeit sowie umfängliche fachliche und organisatorische Abstimmungen voraus. Die Vorgehensweise wird zumeist in öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarungen festgelegt.

Sofern keine Akzeptanz erreicht werden kann, sind die Maßnahmen mit ordnungsbehördliche Mitteln anzuordnen.

Derzeit werden durch das Umwelt- und Naturschutzamt fünf, bereits über mehrere Jahre laufende Bodenluft- bzw. Grundwassersanierungen betreut, u.a. im Bereich Bessemer Str./Magirusstr. sowie GASAG Lankwitzer Str.  Grundwassersanierung Benzolanlage.

 

Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung , z.B.

·         Grundwassersanierung Flughafen Tempelhof „Alter Hafen“               GrünBerlin GmbH

·         Rückbau Ölgasanstalt Flaschenhals /Yorckstr.                                           GrünBerlin GmbH

·         Boden- und Grundwassersanierung Ölgasanstalt Eresburgstr.                DBahnAG

·          

2.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

Im Januar 2012 konnten nach fachlicher Abstimmung mit den Verpflichteten naturschutzrechtliches Ausgleichsmaßnahmen begonnen bzw. verbindlich vereinbart werden :

 

1. Pflege- und Schnittmaßnahmen Waldpfuhl und Lützowgrünzug

Im Bereich des Lützowgrünzugs zwischen Lützowstr. und Kirchhainer Damm sowie im Umfeld des im Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) Birkenhaag gelegenen „Waldpfuhls“, werden im Februar 2012 Pflege- und Schnittmaßnahmen zur Beseitigung des standortfremden Ahornaufwuchses bzw. zur Verbesserung der Vegetationsstruktur im Uferbereich des Waldpfuhls.

Die Arbeiten werden von der Fa. Lidl beauftragt und bezahlt. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen beim Bau eines Ladengeschäftes am Lichtenrader Damm 219-223. Die Maßnahmen waren im öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 7-19 VE verbindlich vereinbart.

 

2. Schaffung eines Ersatzhabitats für Zauneidechsen

Auf dem Grundstück Blohmstr. 67-69 wurde durch die Naturschutzwacht ein Vorkommen von Zauneidechsen nachgewiesen. Der Eigentümer plant nach Festsetzung des Bebauungsplans 7-33 die Bebauung mit Einfamilienhäusern und hat bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Befreiung von den naturschutzrechtlichen Zugriffsverboten beantragt. Die Befreiung wurde mit der Auflage erteilt, dass die Eidechsen durch einen Fachkundigen nach Beendigung der Winterruhe „eingesammelt“ und in einen Ersatzlebensraum umgesiedelt werden.

Ein Ersatzhabitat von 3000 qm wird bis zum Frühjahr 2012 auf Kosten des Bauherrn auf dem angrenzenden, ehemaligen bezirklichen Kompostplatz Blohmstr. 71 durch landschaftsbauliche Maßnahmen (Aufschütten von Sand- und Schotterflächen sowie Erhöhung der Strukturvielfalt) hergerichtet.

Durch die Maßnahme kann der Bestand der Zauneidechse im Gebiet gesichert werden. Zudem wird ein wichtiger Schritt zur Aufwertung und naturschutzgerechten Umgestaltung des ehemaligen Kompostplatzes gemacht werden.

 

3.

Beräumung der illegalen Mülldeponie Monumentenstraße 15


Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz als zuständige Behörde für die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage hatte am 05.07.2011 die Ersatzvornahme auf Kosten des Betreibers der Anlage festgesetzt, da die Beräumung des Geländes stagnierte. Die Kosten hierfür konnten jedoch im Wege der Vollstreckung nicht zeitnah eingetrieben werden.

Die Senatsverwaltung ist daher Ende letzten Jahres an den Bezirk herangetreten eine Beräumung durch den Grundstücksbesitzer als Zustandshaftender zu veranlassen. Eine Prüfung durch das Rechtsamt hatte jedoch zum Ergebnis, dass abfallrechtlich hierzu keine Rechtsgrundlage gegeben ist, solang das Grundstück vermietet ist und der Grundstücksinhaber nicht über die „qualifizierte tatsächliche Sachherrschaft“ über den zu entsorgenden Abfall verfügt.

Zwischenzeitlich hat der Grundstückseigentümer von sich aus die Beräumung veranlasst, da das Grundstück zeitnah bebaut werden soll.

 

 

 

Bezirksstadtrat Krüger verliest den Bericht aus der Verwaltung. Nachfragen zur Thematik Markierung bei Sondernutzungsflächen werden umfangreich und zufriedenstellend beantwortet.

 
 

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