Auszug - Beratung der "Beschwerde" betr. Weihnachtsmarkt (siehe Protokoll - Anlage)
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Der Vorsitzende stellt fest, seitens des Bezirks werde kein Weihnachtsmarkt veranstaltet. Wer einen Weihnachtsmarkt veranstalten wolle, müsse diesen in der Funktion „kommerzieller Anbieter“ oder „Initiative“ beantragen und bekomme diesen auch nur als Jahrmarkt genehmigt – laut Gewerbeordnung. Er schlägt vor, sich parteiübergreifend darauf zu verständigen, das Bezirksamt zu bitten, bei einer evtl. Antragstellung zum Betreiben eines Jahrmarktes den Betreiber darauf hinzuweisen, diesen auch weihnachtlich zu gestalten.
Es kommt zu einer angeregten Debatte in deren Verlauf die Ausschussmitglieder das Für und Wider eines Jahrmarktes problematisieren und BzBmin Schöttler hinsichtlich Durchsetzung eines gewissen Trödelmarktniveaus bemerkt, diese Thematik falle nicht in ihr Ressort; man könne jedoch die Fragestellung mitnehmen und vom entsprechenden Dezernenten zuarbeiten lassen.
Auf Nachfrage von BV Götz erklärt BzBmin Schöttler das Genehmigungsverfahren zum Aufstellen von Marktständen. Abstimmungsergebnis:
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