Auszug - Anwohnerbeschwerden Kulturlustgarten  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Dieser TOP wurde vorgezogen und hinter TOP 4 beraten

Dieser TOP wurde vorgezogen und nach TOP 4 beraten.

 

Die Vorsitzende verteilt ein Schreiben vom 04.01.2012 der Anwohnerin Frau B. mit anhängender Unterschriftenliste der übrigen Anwohner die sich über den Lärm während der Veranstaltung beklagen. Dieser komme primär von der Tribüne, die für die Dauer des Kulturlustgartens zur Prühßstraße Ecke Morsbronner Weg hin aufgestellt werde.

Gleichzeitig verteilt Frau B. an die Anwesenden einen zum Schreiben gehörenden Lageplan des Volksparks Mariendorf.

 

StRin Kaddatz teilt in ihrer Stellungnahme dazu u. a. mit, sie kenne bis zum jetzigen Zeitpunkt den verteilten Brief nebst Plan nicht, jedoch sei ihr der Schriftwechsel vom 11.03., 22.04., 06.05., 14.06.2010 sowie vom 09.06. und 01.07.2011 bekannt. Demzufolge habe man sich auf das in der Vergangenheit Geschehene vorbereitet und könne zu dem jetzigen Brief keine Aussage treffen. Sie bittet im Hinblick auf eine bessere Kooperation, derartige Schreiben zukünftig direkt an ihr Büro zu richten.

 

Frau B. schildert in aller Ausführlichkeit die bestehende Problematik und wirft die Frage einer eventuellen Verlegung der Bühne, hin zum ehemaligen Standort auf.

 

Herr Hoffmann teilt mit, der Bühnenstandort sei seit dem Jahr 2002 nicht verlegt worden; lediglich in den Jahren 2006 bis 2008 wurde  k e i n e  Bühne aufgestellt, da von dieser Bühne Unruheherde ausgingen. Nach dem diese durch Vorkehrungsmaßnahmen (Einzäunung, Security etc.) gegriffen hatten, wurde die Bühne an diesem Standort wieder aufgestellt.

 

Auf die Nachfrage von BV Hauschild betreffend Prüfung eines Bühnentauschs gibt StRin Kaddatz Auskunft über die bisher stattgefundenen Prüfungen sowie in der Zwischenzeit erzielten Ergebnisse. So wurden u. a. entsprechende Maßnahme zur Einpegelung der Lautsprecheranlage vorgenommen und so geregelt, dass der zulässige Lärmpegel – was die Tonanlage angehe - gar nicht überschritten werden könne.

 

Herr Hoffmann macht darauf aufmerksam, die Maßnahmen erfolgten in Absprache mit dem Umweltamt, welches die Genehmigung erteilt. Vom jetzigen Bühnenstandort schallt es in den Park hinein; würde dieser versetzt, wirke die Lautstärke noch mehr auf die Anwohner ein. Des Weiteren teilt er ergänzend mit, bekam man bisher keine Auflage, die Bühne einzupegeln. Dieses habe der Generalunternehmer von sich aus veranlasst, um die Situation abzuklären.

 

Die Problematik wird eingehend seitens der Ausschussmitglieder erörtert.

Da subjektive Wahrnehmungen vorliegen, so die Vorsitzende, welche die Darstellung der objektiven Messung erschweren, schlägt sie vor, die Thematik nochmals auf die TO der März-Sitzung zu setzen und bittet Frau B., ihr die noch vorhandenen Unterlagen zukommen zu lassen; sie werde diese dann an die Ausschussmitglieder weiterreichen.

 
 

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