Auszug - der BVV vom 14.12.2011 - Gedenken an Rosa Luxemburg: Erinnerungstafel an ihrem Wohnhaus Wielandstraße 23 in Friedenau  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 02.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0023/XIX Gedenken an Rosa Luxemburg: Erinnerungstafel an ihrem Wohnhaus Wielandstraße 23 in Friedenau
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Für BV Ribow stellt sich die Frage, ob man hinsichtlich der Kosten die Rosa–Luxemburg-Stiftung angesprochen habe

Für BV Ribow stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der Kosten die Rosa–Luxemburg-Stiftung angesprochen wurde. Ferner könne im Antrag eine Kostenneutralität für den Bezirk festgehalten werden.

 

BD Schleussner-Schwarz macht auf eine anders lautende Formulierung des Antrages „Das BA wird ersucht, eine Gedenktafel …anzubringen. …“ aufmerksam, was die Frage der Kosten zumindest angedacht beantworten könnte.

 

In folgender kontroverser Diskussion über das Für und Wider des Anbringens einer Gedenktafel sowie dessen Kostenfaktor und auch über die Persönlichkeit Rosa Luxemburgs macht StRin Kaddatz u. a. darauf aufmerksam, dass betreffend Kosten sowie Anbringens der Gedenktafel die Abteilung Wirtschaft – BzBmin Schöttler - zuständig sei.

 

BV Ribow macht deutlich, wenn die Kosten dem Bezirk anhängig seien, werde die Fraktion der CDU diesem Antrag nicht zustimmen.

 

Die Vorsitzende verliest einen von ihr umformulierten Antragstext und stellt diesen zur Abstimmung.

„Das Bezirksamt wird ersucht, eine Gedenktafel zu Ehren von Rosa Luxemburg (1871-1919) am Wohnhaus Wielandstraße 23 in Friedenau anzubringen. Eine …“

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen.

Der Antrag geht als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.

 
 

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