Auszug - Wahl der Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten im Ju-gendhilfeausschuss gemäß § 21 BezVG i.V.m. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)  

 
 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0071/XIX Wahl der Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten im Ju-gendhilfeausschuss gemäß § 21 BezVG i.V.m. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, CDU, SPDFrakt. GRÜNE, CDU, SPD
Verfasser:1. Frau Ahlhoff, Elke
2. Herr Olschewski, Ralf
Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
 
Beschluss

Mehrheitsbeschluss:

Mehrheitsbeschluss:

Nach § 35 Abs. 5, Ziff. 2 AG KJHG vom 04.05.2005 (GVBl. S. 282) gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs Bürgerdeputierte, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit an. Nach § 35 Abs. 9 AG KJHG ist für jedes Mitgliede ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Bürgerdeputierten gem. § 35 Abs. 6 AG KJHG auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt mehrheitlich die benannten Personen.

 
 

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