Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Firma Geyer, Blohmstraße 37 - 61, 12307 Berlin
Ort:
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bericht der Verwaltung wurde dem Büro der BVV gemäß Beschluss der BVV vom 12

Der Bericht der Verwaltung wurde dem Büro der BVV gemäß Beschluss der BVV vom 12.12.2007, DS 0497/XVIII, in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und in das Protokoll kopiert.

 

Abt. Bauwesen

Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz

 

 

Ausschuss für Stadtplanung am  28.4.2011

 

 

Bericht der Verwaltung

 

Bebauungsplan 7-42 VE

Der o.g. vorhabenbezogene Bebauungsplan lag in der Zeit vom 21. März bis einschließlich 20. April 2011 öffentlich aus. Die eingegangenen 114 Stellungnahmen werden zur Zeit ausgewertet und abgewogen.

Aktuelle Entwicklung Sozialplanverfahren Barbarossastraße 59-60

Schreiben der AG SPAS eV. zur „Ersatzwohnraumversorgung“ (Stand 15.03.2011)

Der Sozialplan wurde am 01.04.2010 durch das Bezirksamt festgestellt. Von 23 Haushalten wurden 15 durch die AG SPAS befragt. Mit acht Haushalten war es aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft bzw. Erreichbarkeit nicht möglich, das Sozialplanverfahren zu erörtern. Nach dem Sozialplanbericht waren 14 Haushalte mit Ersatzwohnraum von der Hochtief GmbH zu versorgen, ein Haushalt wollte verbleiben. Letzterer Haushalt änderte aber inzwischen sein ablehnendes Votum und erklärte sich zur Mitwirkung am Sozialplanverfahren bereit.

Fünf Haushalte, die nicht bereit waren, sich am Sozialplanverfahren zu beteiligen sowie ein Haushalt der von einem Rechtsanwalt vertreten wird und deutlich höhere Forderungen stellt, als im Sozialplan vereinbart wurde, erhielten von der Eigentümerin eine fristgerechte Kündigung ihres Mietverhältnisses. Nach Ablauf dieser Frist und nicht erfolgter Rückgabe der Wohnung wird die Eigentümerin eine Räumungsklage einleiten. Zwei weitere Mietparteien sind unbekannt verzogen.

Die Ersatzwohnraumversorgung der Mieter wurde unmittelbar nach der Feststellung des Sozialplanes durch die Hochtief GmbH eingeleitet. Anfängliche Schwierigkeiten sind inzwischen durch enge Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten weitgehend behoben. Die Eigentümerin bemüht sich um einen bevorzugten Zugang zu diesem Wohnraum.

Die Hochtief GmbH hat ihre Bemühungen, adäquaten Wohnraum für die betroffenen Mietparteien zu finden, deutlich intensiviert und verbessert. Mittlerweile bestehen Kontakte zu städtischen Wohnungsbaugesellschaften und eine Kooperation mit einem Maklerbüro. Dennoch gestaltet sich der Entmietungsprozess aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt (bei kleinen Wohnungen) sehr schwierig, insbesondere für Hartz IV – Empfänger/innen.

Bisher konnten mit aktiver Unterstützung der Hochtief GmbH acht Mietparteien mit Wohnraum versorgt werden. Alle haben eine Mietaufhebungs- und Räumungsvereinbarung mit der Hochtief GmbH abgeschlossen. Sieben Haushalte haben ihre Wohnungen geräumt, der achte ist gegenwärtig dabei.

Mit Ersatzwohnraum müssen noch sechs Haushalte versorgt werden, drei davon wirken aktiv am Sozialplanverfahren mit, ein weiterer hat in Kürze seine aktive Beteiligung (nach Abschluss seiner Ausbildung) angekündigt und zwei weitere verhalten sich derzeit noch passiv.

Die AG SPAS unterhält regelmäßigen Kontakt zu den Haushalten die derzeit Wohnungsangebote erhalten (z.B. durch Telefonate, e-mail-Korrespondenz, persönliche Gespräche, Mieteranschreiben).

 

Fazit:

Die Ersatzwohnraumversorgung gestaltet sich trotz der deutlich gesteigerten Bemühungen der Hochtief GmbH weiterhin schwierig.

 

 

Grunewaldstr.26 / Eisenacher Str.41

 

Für die Errichtung eines Ärzte- u. Wohngebäudes auf o.a. Grundstück wurde ein positiver Vorbescheid erteilt.

 

 

Mariendorfer Damm 361

Für das Errichten von 12 Doppelhaushälften und 28 Einfamilienhäusern wurde ein Antrag auf vereinfachte Baugenehmigung (§ 64 BauO Bln) von der NCC Deutschland GmbH gestellt.

Das Grundstück Mariendorfer Damm 361 soll gemäß den eingereichten Bauvorlagen mit 40 Einfamilienhäusern (12 Doppelhaushälften und 28 Einzelhäuser) bebaut werden.

Das Grundstück liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die gemäß Bebauungsplan -Baunutzungsplan i.V. mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften der BO 58- zulässigen Nutzungsmaße von GRZ 0,3 und GFZ 0,6 werden mit einer geplanten GRZ von 0,16 und GFZ von 0,29 bezogen auf das Gesamtgrundstück deutlich unterschritten.

 

 

Dominicusstr. 39

 

Nach erfolgter Anordnung gegen den Eigentümer (GSW) wurde die Nutzung des Wettbüros aufgegeben.

 

 

Fragen zum Bericht aus der Verwaltung werden nicht gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

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