Auszug - Bericht aus der Trägerversammlung des JobCenters - Fragen zur Trägerversammlung und weitere Umsetzung der Neuordnung der JobCenter  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 24.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Frau Dr

Frau Dr. Klotz berichtet, dass es seit der letzten Ausschusssitzung eine ordentliche und eine außerordentliche Sitzung der Trägerversammlung gegeben habe.

Frau Dr. Klotz verweist mit Hinweis auf die letzte Sitzung der BVV nochmals auf § 44 SGB II. Hier werden die Aufgaben der Trägerversammlung definiert. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung. Das bedeutet, die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, Verwaltungsablauf, Organisation, Standort der gemeinsamen Einrichtung, Entscheidung darüber, ob bestimmte Aufgaben durch Dritte wahrgenommen werden, Regelung und Ordnung in der Dienststelle, die Arbeitsplatzgestaltung, die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung, Aufstellung des Stellenplans, Aufstellung der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung, Grundsätzliche Regelung der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.

Sie betont weiterhin, Entscheidungen über Träger bzw. über Maßnahmen die verteilt werden, gehören nicht in das Aufgabengebiet der Trägerversammlung.

Die Geschäftsordnung der Trägerversammlung, wurde von der Senatsverwaltung mit gleichem Wortlaut für alle zwölf JobCenter in Berlin vorgegeben.

Frau Dr. Klotz verliest § 7 der Geschäftsordnung, die Verschwiegenheitsklausel. Mit Hinweis auf diesen Paragrafen bittet Frau Dr. Klotz um Verständnis, dass sie dem Ausschuss nicht im Detail über die Sitzungen der Trägerversammlungen berichten kann.

Sie gibt einen groben Überblick über die Themen der Trägerversammlung.

Frau Dr. Klotz berichtet weiterhin von der Berliner Jobinitiative, kurz BJO, welche von Senat und Regionalvertretung verabschiedet werden wird. Sie berichtet, dass von Ihrer Seite in der Sitzung problematisiert wurde, dass für diese BJO Umschichtungen vom Eingliederungstitel in den Verwaltungs- und Personalkostentitel. Hier verdeutlicht sie, dass der Eingliederungstitel ohnehin bereits erheblich gekürzt wurde. Des Weiteren wurde die rigide Vorgabe der Formen der Instrumente der Eingliederung von ihr kritisiert. Zukünftig stehen zwei Drittel der Mittel für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und nur noch ein Drittel für die Eingliederung in den zweiten Arbeitsmarkt zur Verfügung. Frau Dr. Klotz betont, dass die Struktur der Erwerbslosen jedoch so sei, dass zwei Drittel der Erwerbslosen mit „multiplen Vermittlungshemmnissen“ zu tun haben. Die Maßnahme wurde nach § 44c Abs. 6 SGB II abgestimmt. Frau Dr. Klotz betont, dass diese Abstimmung lediglich die Kenntnisnahme des Bezirks bedeutet, nicht die Zustimmung.

Für die BJO werden in den kommenden Jahren 3,9 Millionen Euro benötigt. Davon werden 1,63 Millionen Euro im Jahr 2011 fällig, von denen 1,38 Millionen Euro aus dem Eingliederungstitel stammen werden.

 

Im Zuge des Berichts problematisiert Frau Dr. Klotz weiterhin, dass die Mittel für Personal und Verwaltung der JobCenter bundesweit auf Grundlage der Eingliederungsverordnung verteilt werden. Die Berlinweite Differenz zwischen der für Personal und Verwaltung benötigten Mittel und derer die tatsächlich hierfür zur Verfügung stehen beträgt ca. fünf Millionen Euro, im JobCenter Tempelhof-Schöneberg allein zwei Millionen Euro.

Dies hat zur Folge, dass ohnehin Mittel aus dem Eingliederungstitel für Personal und Verwaltung verwandt werden müssen.

Am 30 März wird eine berlinweite Sitzung aller Trägerversammlungen der Berliner JobCenter stattfinden. Hier soll die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes abgestimmt werden.

 

Ziel der BJO ist es rd. 70 Tausend arbeitsmarktnahe Kunden des JobCenters in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Auf Nachfrage von BV Hackenberger erläutert Herr Reinck die Maßnahme BJO und die Umsetzung im JobCenter ausführlich. Die Nachfragen von BV Pschollkowski werden ausführlich beantwortet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Mittel für den Eingliederungstitel u.a. in der Höhe gekürzt wurde, die die Einsparung beim Mietpreis des Gebäudes Wolframstraße ausmacht.

 
 

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