Auszug - Finanzielle Umsetzung der „Hilfen zur Erziehung“ BE: Frau Stadträtin Schöttler  

 
 
58. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Zum Bericht von BzStR’in Schöttler sind im Vorfeld zur Sitzung Unterlagen an die Ausschussmitgliedern verteilt worden

Zum Bericht von BzStR’in Schöttler sind im Vorfeld zur Sitzung Unterlagen an die Ausschussmitgliedern verteilt worden.

Die Nachfrage bezüglich des Anwachsens des Defizits im Dezember letzten Jahres von BV Zander wird von Frau Schöttler beantwortet. Unter anderem erklärt sie, dass Träger zum Jahresende hin Rechnungen gestellt hätten, auch wären Mitarbeiter krankheitsbedingt länger ausgefallen und Rechnungen aus diesem Grund nicht überwiesen.

Im Zuge einer ausführlichen Beratung über die Möglichkeiten der Haushaltsüberwachung führt Frau Schöttler aus, dass das EDV-Programm keine Möglichkeit bietet einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben der HzE zu erhalten. Erschwert wird ein solcher Überblick auch dadurch, dass sich die einzelnen Hilfen im laufe eines Jahres verändern können. Herr Mohns erklärt, dass die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen die höchsten Kosten verursacht.

BV Oltmann äußert sein Unverständnis dafür, dass eingehende Rechnungen im Krankheitsfall nicht bezahlt werden. Des weiteren drückt er seinen Unmut darüber aus, dass Frau Schöttler im Herbst letzten Jahres das zu erwartende Defizit auf über 4 Millionen beziffert hätte, das tatsächliche Defizit beträgt nun allerdings 6,2 Millionen Euro.

Die Ausschussmitglieder zeigen sich unzufrieden mit der Überwachung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung.

Frau Schöttler betont, dass die Steuerung der Kosten zu Beginn der Hilfebewilligung geschieht.

Es folgt eine kritische Diskussion darüber ob und wie es der Verwaltung möglich sein müsste, die Entwicklung der Kosten im Überblick zu behalten.

Mit Hinweis auf den Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain befragt BV Oltmann die Verwaltung nach der Trägerauswahl sowie der zu erwartenden Basiskorrektur.

Frau Schöttler kann die Frage nach dem Vergleich der Träger nicht beantworten, da ihr die in Kreuzberg-Friedrichshain beauftragten Träger nicht bekannt sind.

Herr Hennings erinnert an den Beschluss des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus und erklärt, dass man die genauen Zahlen im Rahmen der Basiskorrektur, April diesen Jahres, erfahren wird. Er berichtet weiterhin, von den Überlegungen der Senatsverwaltung bezüglich der Basiskorrektur. Der Bezirk bevorzugt den aktuell fortgeschriebenen Median (siehe Drucksache 1650/XVIII).

Zu den Buchungsvorgängen erklärt Herr Mohns unter anderem, dass Vorgänge doppelt eingegeben werden müssen. Die gestellten Rechnungen werden über ProJugend angewiesen, der tatsächliche Mittelabfluss des Haushaltes wird über die Kasse in ProFiskal gebucht und ist dann der Abteilung bekannt.

Des Weiteren beschreibt die Verwaltung dir Regelungen bei der Erteilung der Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen werden in der Hilfekonferenz festgelegt und betragen in der Regel 8 Stunden wöchentlich bei ambulanten Hilfen. Diese werden jeweils für ein halbes Jahr bewilligt. Zum Ende der Hilfe soll der Stundensatz reduziert werden. Bei den stationären Hilfen kommt es immer wieder zu Änderungen im Betreuungsaufwand oder zu Wechsel der Einrichtungen, was eine Kostenschätzung schwierig macht.

In allen sieben Regionen des Bezirks wurden ca. 2000 Hilfen zur Erziehung vergeben.

Auf Nachfrage bestätigt Frau Schöttler, dass das Problem der Kostenüberwachung in allen Jugendämtern besteht. Es liegt zum Teil daran, dass die Programme ProJugend und ProFiskal unabhängig voneinander laufen. Der Auftrag eine neue Fachanwendung zu entwickeln läuft seit ca. acht Jahren, jedoch bislang ohne Erfolg. Aus diesem Grund wird die Anwendung ProJugend weiter verwendet, jedoch nicht mehr modifiziert.

 
 

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