Auszug - Hilfen zur Erziehung - Entwicklung in Tempelhof - Schöneberg  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 26.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Das Jugendamt stellt die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in einer Präsentation vor

Das Jugendamt stellt die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in einer Präsentation vor. An die Ausschussmitglieder wird ein Handout verteilt.

 

Im Anschluss an den Vortrag des Jugendamtes findet eine Diskussion zur Entwicklung der Hilfen statt.

 

Frau Rade möchte wissen, ob es eine Möglichkeit zur Ausgabensteuerung über die Wahl der einzelnen Träger gibt, bzw. ob einige Träger über Belegungskontingente verfügen.

 

Herr Große vom Jugendamt führt dazu aus, dass für ambulante Leistungen der berlinweit festgelegte Fachleistungsstundensatz gilt, an den alle Träger gebunden sind. Für stationäre Hilfen wird ein individueller Tagessatz mit dem jeweiligen Träger durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vereinbart. Die Bezirke wurden bei den Verhandlungen nicht beteiligt. Eine  Steuerung der Ausgaben durch den Bezirk über die Wahl des Trägers ist daher nur bedingt möglich. Kontingente für die Träger gibt es nicht.

 

Frau Rade möchte wissen, ob es im Bezirksamt Erkenntnisse zu wirkungsvollen Steuerungsmaßnahmen anderer Bezirke gibt.

 

Herr Mohns stellt dazu fest, dass in allen Bezirken die gleichen Gründe für die Budgetüberschreitungen bei den HzE zu finden sind, jedoch unterschiedliche Ausprägungen bei der Höhe der Budgetabweichungen beobachtet werden können. Mit der Evaluierung befasst sich die landesweite Arbeitsgruppe Fachcontrolling HzE. Bisher wurde in drei Bezirken Tiefenprüfungen durchgeführt. Ergebnisse zu diesen Überprüfungen liegen noch nicht vor.

 

Herr Siebert regt für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im April die Vorlage eines Zwischenberichtes zur Entwicklung der HzE durch das Jugendamt an.

 

 
 

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