Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 24.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Der Bericht der Verwaltung wurde dem Büro der BVV gemäß Beschluss der BVV vom 12

Der Bericht der Verwaltung wurde dem Büro der BVV gemäß Beschluss der BVV vom 12.12.2007, DS 0497/XVIII, in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und in das Protokoll kopiert.

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin                                                   24. Januar 2011

Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Umwelt und Natur                                       8700

                   

BürgerOrdNatUmDez                                                          - marlis.herrmann@ba-ts.berlin.de

                                                                                                

 

Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr am 24.01.2011

 

Bericht aus der Verwaltung:             

             

 

1.

Abfallablagerung auf Gewerbegrundstück Monumentenstraße 15

 

Nach Anwohnerhinweisen und erster Inaugenscheinnahme durch die Polizei wurde im November durch den Fachbereich Umwelt ein Betriebsgrundstück in der Monumentenstraße 15 überprüft, auf dem durch die bewirtschaftende Firma regelmäßig Abfälle abgeladen und gelagert werden. Festgestellt wurde dabei, dass insbesondere Baumischabfälle aber auch gefährliche Abfälle wie Teerpappe oder künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) dort abgeladen, teilweise sortiert und gelagert werden. Dies geschieht ohne die erforderlichen Einrichtungen zur Vermeidung von Umweltgefahren und in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung in der Eylauer Str. und Dudenstraße. Nach Einschätzung des Fachbereiches Umwelt handelte es sich um den Betrieb einer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlage, eine solche Genehmigung liegt aber nicht vor. Die zuständigen Behörden wurden durch Bericht in Kenntnis gesetzt. Zwischenzeitlich hier mehrfach vorgetragene Anwohnerbeschwerden wurden entsprechend weitergeleitet. Bei einer Prüfung der für diese Anlagen zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Fachbereich Umwelt wurden im Januar 2011 nochmals gesteigerte Abfallmengen festgestellt. Die notwendigen behördlichen Schritte zur Abwehr von Umweltgefahren werden jetzt durch Senatsverwaltung eingeleitet.

1.      

 

2.

 

Flughafen Tempelhof, „Alter Hafen“, Detailuntersuchungen und Grundwassersanierung

 

Nach umfänglichen Vorabstimmungen mit dem als Ordnungsbehörde nach dem Bundesbodenschutzgesetz zuständigen Fachbereich Umwelt wurden im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Detailuntersuchungen zu Boden- und Grundwasser durch die Fa. CDM durchgeführt.

Das Untersuchungsgebiet liegt auf dem Tempelhofer Feld im Bereich des so genannten „Alten Hafens“. Die Fläche wurde bis 1945 als Flughafen genutzt und war u.a. mit Hangars und Flugzeugwerkstätten bebaut. Durch frühere Untersuchungen ist dort eine sanierungsbedürftige Grundwasserbelastung mit Benzol nachgewiesen.

Ziel der Untersuchungen war es, weiteren Aufschluss über die Ursache der Grundwasserkontamination zu ermitteln und zu prüfen, ob sich durch weitere Verdachtsflächen Risiken für die aktuelle Parknutzung ergeben.

 

Im Ergebnis ist folgendes festzustellen:

1.      Im Bereich des „Alten Hafens“ wurden keine weiteren Altlasten ermittelt. Die Nutzung der Fläche als extensive Parkanlage ist gefahrlos möglich.

2.      Im Untergrund finden sich Aufschüttungen und Reste der historischen Bebauung, die bei einer Umgestaltung der Flächen, z.B. für die IGA 2017, zu berücksichtigen sind.

3.      Der Grundwasserschadensbereich ist abschließend eingegrenzt. Aus ordnungsbehördlicher Sicht ist eine Grundwassersanierung durchzuführen. Die Tempelhof Projekt GmbH wurde aufgefordert die notwendigen Maßnahmen im Rahmen einer Sanierungsplanung zu konkretisieren und durchzuführen.

 

3.

Bereich Bäume

Zur Zeit werden im Bezirk 86 Straßenbäume und 9 Bäume in Grünanlagen und auf Friedhöfen gefällt. Bei diesen Bäumen ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet und kann auch nicht durch andere Maßnahmen wieder hergestellt werden.

Eine Anfrage der CDU-Fraktion, betreffs der roten Farbmarkierung einiger Straßenbäume in der Arnulfstraße, wurde wie folgt beantwortet:

„Im Rahmen der Fahrbahnerneuerung der Arnulfstraße wurde geprüft welche Bäume in den Verkehrsraum ragen. Diese wurden durch einen roten Punkt markiert und inzwischen auch von einer Baumpflegefirma beschnitten. Die Schnittarbeiten waren erforderlich, da der fließende Verkehr während der Baumaßnahme zeitweise bis an den Straßenbord heran geführt werden musste“.

 

4.

Platz der Luftbrücke

Auf Initiative der Senatorin Frau Junge-Reyer ist in Verbindung mit dem Landesdenkmalamt und der Grün Berlin GmbH eine Überarbeitung des Gartendenkmales Platz der Luftbrücke geplant. Die Grün Berlin GmbH hat hierzu folgende Veröffentlichung vorbereitet:

„Der Platz der Luftbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg nimmt in Berlin eine besondere Stellung ein: die zentrale Platzanlage ist eine der wenigen Gartengestaltungen der 1950er Jahre, die in ihren ursprünglichen Grundstrukturen weitestgehend unverändert bis heute erhalten sind. Der Platz besitzt als eingetragenes Gartendenkmal und Bestandteil des Denkmalensembles ‚Platz der Luftbrücke‘ eine besondere historische Bedeutung.

Die formale Gliederung der Wege- und Vegetationsflächen sowie die meisten der vorhandenen Baumaterialien für Wege, Treppen und Mauern gehen auf das Jahr 1957 zurück. Auch wesentliche Teile des Gehölzbestandes stammen aus den 1950er Jahren, durch mangelnde Pflegeintensität und vermehrten Spontanaufwuchs wurde das Pflanzenbild im Laufe der Jahrzehnte jedoch stark verändert.

 

Um den ursprünglichen Charakter der Grünanlage wieder sichtbar und erlebbar zu machen, wurden im Auftrag des Landesdenkmalamtes verschiedene Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen entwickelt, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 von der Grün Berlin GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg umgesetzt werden sollen.

Als erste Maßnahme sind Auslichtungs- und Verjüngungsschnitte in den Gehölzflächen vorgesehen, bauliche Instandsetzungen an Wegen, Mauern und Ausstattungsgegenständen sowie Neupflanzungen sollen folgen.

 

5.

Bereich Neubau

Zum Heinrich Lassen Park wird folgender Sachstand mitgeteilt:

Die BVV hat am 15.12.2010 mit der Drucksache Nr. 1644/XVIII folgenden Beschluss gefasst: “… Der Baustopp bleibt bestehen, bis die Entscheidung für eine der alternativ oben angegebenen Wegedecken gefallen ist, oder eine andere, ihnen entsprechenden Lösung (kein Asphalt), gefunden wird. Auch die anderen, im Antrag geforderten Punkte, müssen vor Beendigung des Baustopps ihrem Inhalt nach entschieden werden.“

Eine Entscheidung der BVV steht noch aus.

 

6.

Flaschenhalspark

Das ehemalige Bahngelände zwischen Yorckstraße und Monumentenstraße, auf dem der so genannte Flaschenhalspark entstehen soll, wurde im vergangenen Jahr vom Bezirk mit Mitteln des Stadtumbau West-Programms erworben und in das Fachvermögen des Fachbereiches Natur übertragen.

Bestehende Einfriedungen werden immer wieder zerstört, so dass viele Menschen unbefugt das Gelände betreten, hauptsächlich zum Hunde ausführen. Das Gelände bietet mit Gebäuderuinen, unterirdischen Schächten und Arbeitsgruben sowie anderen bahntechnischen Rudimenten im derzeitigen Zustand eine Vielzahl von Gefährdungen.

Außerdem sind damit die Bahnstrecke der Museumsbahn des Deutschen Technikmuseums und die S-, Fern- und Regionalbahngleise zugänglich. Beschilderungen und punktuelle Reparaturen haben dem missbräuchlichen Betreten nicht abhelfen können.

Mit dem Beginn der Arbeiten an dem Flaschenhalspark und einem Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf die durchführende Grün Berlin GmbH ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2011 zu rechnen.

Der Fachbereich Natur hat daher im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zwei neuralgische Punkte mit Bauzaun schließen lassen:

·         Den Zugang über die Gewerbefläche an der Monumentenstraße 15

(nördlich der Depotschuppen des Deutschen Technikmuseums an der Monumentenbrücke),

·         Die Grenze mit zerstörtem Maschendrahtzaun am Parkplatz der Firma A.T.U.

(Kreuzberstraße 39).

 

7.

Bereich Grünanlagen

Die Veröffentlichung zur Umwidmung von Stadtplätzen im Straßenland in Grünanlagen hat seit Anfang Dezember 2010 Rechtskraft. Es handelt sich dabei um folgende Plätze:

Viktoria Luise Platz, Bayrischer Platz, Grazer Platz, Adolf-Scheidt-Platz, Augsburger Platz, Ekensunder Platz, Lessingplatz und Leopoldplatz. Auf Grund der Witterung konnte im Dezember die erforderliche Beschilderung noch nicht erfolgen. Dies wird in den kommenden Tagen, wenn die Witterung und die Bodenverhältnisse es zu lassen, umgehend erfolgen.

(Symbolisch für alle Grünanlagen werden am Mittwoch, dem 26.01.2011 um 11.30 Uhr die Grünanlagenschilder auf dem Bayerischen Platz enthüllt.)

 

8.

Kaiser- Wilhelm- Platz

Das Bezirksamt hat sich nochmals an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt, um nach dem aktuellen Stand der Dinge in Bezug auf die Radverkehrsführung Kaiser-Wilhelm-Platz zu fragen. Hierzu hat die  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die Verkehrslenkung Berlin beabsichtigt, zwischen der Hauptstraße und der Crellestraße die Fahrbahnmarkierungen auf der Südseite so zu verändern, das ein Einfahren für Radfahrer aus dem Platzbereich in die Kolonnenstraße möglich wäre.

 

9.

Tempelhofer Damm/ Alt –Tempelhof


Zur Kreuzung Tempelhofer Damm/ Alt-Tempelhof hat die Verkehrslenkung Berlin (VLB) bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, dass der Ersatzbau der Lichtzeichenanlage Tempelhofer Damm / Alt Tempelhof eine Maßnahme aus dem Programm zur Beschleunigung des ÖPNV ist und die VLB auf die Umsetzungsreihenfolge durch die BVG keinen direkten Einfluss hat. Der Antrag auf Anordnung des Lageplans und der verkehrstechnischen Unterlagen ist nunmehr am 16.11.2010 bei der VLB eingegangen und soll zeitnah bearbeitet werden.

 

10.

Bereich: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

1.    Die Erhebungsstelle für Straßenausbaubeiträge hatte im Rahmen der Druck-sache Nr. 1418/XVIII (s. dazu Beschluss Nr. 180/10 vom 1.6.2010) zugesichert, nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse und einer Einschätzung darüber, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen, dem Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr die Prüfungsergebnisse vorzustellen.

2.    Auf Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßenausbau-beitragsgesetzes vom 8.7.2010 hat die Erhebungsstelle für Straßenaus-baubeiträge das Vorliegen der Voraussetzungen einer Beitragserhebung für die Maßnahme „B 96 – Umbau des Kirchhainer Damms von Goltzstraße/ Im Domstift bis Landesgrenze Brandenburg/Berlin“ noch einmal formal und umfassend geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die an der Ausbau-strecke „Kirchhainer Damm“ liegenden Grundstücke bzw. deren Eigentümer.

3.    Erbbauberechtigte oder Inhaber dinglicher Nutzungsrechte an den Ausbau-kosten gem. den Vorgaben des StrABG zu beteiligen sind. Es werden also nach Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (das heißt, nach Abschluss der Baumaßnahmen und nach Eingang der letzten Unternehmerrechnung/ Eingang des letzten, endgültigen Förderbescheides über die zugesagten GA-Mittel) entsprechende Veranlagungsbescheide gefertigt.

4.    Die Erhebungsstelle für Straßenausbaubeiträge weist der Vollständigkeit halber darauf hin, dass hier im Rahmen des Bauprogramms und der Anhörung der Beitragspflichtigen gem. § 3 StrABG nicht die Bezirks-verordnetenversammlung einzubeziehen war, sondern, da es sich um eine Baumaßnahme nach § 5 FStrG (Bundesstraße – Ortsdurchfahrt) handelt, der Ausschuss für Bauen und Wohnen des Berliner Abgeordnetenhauses. Dieser hat sich in der 39. Sitzung am 17.6.2010 für die Ausführung der Bauarbeiten in der kostengünstigeren Variante ausgesprochen.

 

11.

Erweiterung der Multifunktionsgehäuse

Die Telecom plant die Erweiterung der Multifunktionsgehäuse (Highspeednetz). Direkt neben den Gehäusen werden zusätzliche Gehäuse montiert, die die unterschiedlichen Hausanschlüsse der anderen Netzbetreiber beinhalten. Eine Unterbringung in den vorhandenen Kästen ist nicht möglich.

 

12.

Umrüstung von Gasleuchten auf Elektroleuchten

Im Rahmen der Umrüstung von Gasleuchten auf Elektroleuchten werden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg in den nächsten Jahren ca. 750 Gasleuchten auf Elektroleuchten umgerüstet. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat der FB Natur und der FB Tiefbau die Vorgehensweise besprochen. Da es sich im Normalfall um sog. „kleine Bauvorhaben“ handelt, entfällt ein formelles Antragsverfahren und es wird nur die Aufgrabung angezeigt. Nach Umbau und Anschluss der Leuchten wird die Übergabe der Flächen an den Bezirk im Rahmen der Abnahme (zwischen SenStadt und Vattenfall) vorgenommen. Sowohl vor und während der Arbeiten erfolgt eine Fotodokumentation. Bei allen Aufgrabungen muss durch eine Eigenüberwachung die Verdichtung nachgewiesen werden. In 10 % der Aufgrabungen wird eine zusätzliche Kontrolle der Verdichtung durch SenStadt beauftragt.

 

13.

Alt-Kleidercontainer

Die Anzahl der illegal aufgestellten Alt-Kleidercontainer erhöht sich derzeit extrem. Im Dezember sind 76 Meldungen zu illegal aufgestellten Container beim FB Tiefbau eingegangen.

 

14.

Gefahrenstellen und Schlaglöcher

Der Aufruf bzw. die Bitte an die Bevölkerung, Gefahrenstellen und Schlaglöcher zu melden, wird regelmäßig genutzt. Täglich werden ca. 50 Meldungen aus der Bevölkerung aufgenommen und die Gefahrenstellen entweder direkt beseitigt (Provisorium) oder eine Absicherung vorgenommen.

 

Berlin, den 24.01.11

Angelika Schöttler

 

 

BV Olschewski bittet um eine zeitnahe Verteilung des Berichtes aus der Verwaltung. Es wird vereinbart, den Bericht aus der Verwaltung am 25.01.2011 an alle Ausschussmitglieder per E-Mail zu versenden.

 

Fragen der Ausschussmitglieder zu den einzelnen Punkten des Berichtes aus der Verwaltung werden umfangreich beantwortet. 

 
 

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