Auszug - "HAUS am KLEISTPARK" erhalten - der BVV vom 21.04.2010 - Beschlussempfehlung vom Kulturausschuss vom 30.03.2010 in Verbindung mit 1436/XVIII der BVV vom 29.09.2010-Vorrang für die Betriebsfähigkeit der Bezirksimmobilien auch bei Kostenschätzung gewährleisten- und 1615/XVIII der BVV vom 27.10.2010-Notwendige Sofortmaßnahmen am Haus am Kleistpark umsetzen- Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit prüfen Aktueller Sachstand, BE: Herr Stadtrat Krömer  

 
 
56. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
1410/XVIII "HAUS am KLEISTPARK" erhalten
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe Drucks.nr. 1421/XVIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bildung und KulturAusschuss für Facility Management
  Penk, Rainer
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Zu diesem Thema erhält BzStR Krömer das Wort

Zu diesem Thema erhält BzStR Krömer das Wort. Er erinnert an die in der letzten Sitzung verteilten Unterlagen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einer Sanierung.

Es besteht weiterhin die Bereitschaft der GSE das Haus am Kleistpark, auch im jetzigen baulichen Zustand, zu übernehmen, jedoch müsse der nach Gutachten notwendige zweite Rettungsweg zuvor sicherlich gebaut sowie die Barrierefreiheit gesichert werden.

Das Haus am Kleistparkt kostet den Bezirk ca. 150 Tausend Euro jährlich. Der Bezirk müsste sich mit der GSE auf die Summe von 200 Tausend Euro einigen, und somit eine Summe von ca. 500 Tausend Euro innerhalb einiger Jahre zu akquirieren um die Umbaumaßnahmen zu finanzieren.

Herr Krömer betont, dass die Verwaltung bei diversen Stellen Dritt- und Fördermittel beantragt habe, jedoch bislang lediglich eine Absage erhalten habe.

BV Oltmann erbittet einen schriftlichen Bericht zu den Verhandlungen mit der GSE und  bemängelt, dass die Verwaltung bislang keine schriftliche Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt habe. Hierzu erklärt Herr Krömer, dass die Zuständigkeit für eine Mittelung zur Kenntnisnahme bei der Abteilung SchuBiKu läge.

Im Zuge der Beratung betont BV Ahlhoff, dass die BVV das Kunstamt und die Musikschule erhalten wolle, die Verwaltung bislang aber keinen Alternativstandort vorgeschlagen habe. Hierzu erklärt Herr Krömer, dass die Verwaltung sicherlich Alternativstandorte finden würde, er weist aber auf die diversen Beschlüsse der BVV zum Erhalt des Hauses am Kleistpark hin.

BV Oltmann fordert nun einen schriftlichen Bericht hinsichtlich der Prüfung zur Abgabe des Gebäudes zur Januarsitzung der BVV an.

 
 

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