Auszug - Diskussion und Fragen zu TOP 3
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Es besteht lebhafter Diskussionsbedarf zu den Punkten: Bürgerdeputierte mit Migrationshintergrund in Migrationsausschuss, interkulturelle Öffnung soll gesetzliche Grundlage erhalten, stärkere Schätzung von interkultureller Kompetenz in Bezug auf Bewerbungen und Aufstiegschancen, Erhöhung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im Senat und Bezirksverwaltung mit regelmäßigem Monotoring. Es wird übereinstimmend kritisiert, dass durch den zu geringen Einstellungskorridor, der wesentliche Grund des Gesetzentwurfes: Den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, im Grunde kontakariert wird. Von der Fraktion Bündnis 90/Grüne wird die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ kritisiert. Während im Gesetzentwurf von 2 Generationen als Abstammungsmerkmal die Rede ist, werden z. B. bei der Erfassung von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Mikrozensus 3 Generationen als Abstammungsmerkmal zugrunde gelegt. |
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