Auszug - Schülerzahlen 1. und 7. Klassen - Aussprache  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Teltow-Grundschule (Aula)
Ort:
 
Beschluss

Herr Gapp teilt zu Beginn der Aussprache mit, dass die dem Ausschuss vorliegenden Zahlen aktualisiert werden

Herr Gapp teilt zu Beginn der Aussprache mit, dass die dem Ausschuss vorliegenden Zahlen aktualisiert werden. Im Grundschulbereich hat es Wechselwünsche i. H. v. ca. 45% gegeben. Es gibt keine unterfrequentierten Klassen an der Tempelherren-Schule und an der Sternberg-Schule.

Auf Nachfrage von BV Hackenberger wird mitgeteilt, dass die Gustav-Heinemann-Schule zwei oder drei Integrationsschüler aufgenommen habe.

BV Ahlhoff weist auf überfrequentierte Klassen an der Solling-Schule und der Gustav-Heinemann-Schule hin. Herr Gapp erläutert, dass durch Gerichtsentscheidungen die Überfrequenzen entstanden sind.

An der Gustav-Langenscheidt-Schule sind demgegenüber unterfrequentierte Klassen vorhanden. Diese sind nach Aussage von StR Hapel eingerichtet worden, um mögliche Rückläufer von Gymnasien aufnehmen zu können. Die Ausschussmitglieder verweisen auf die Beschlusslage der BVV, wonach keine Rückläuferklassen mehr eingerichtet werden sollen. StR Hapel erklärt, dass offensichtlich die Senatsschulverwaltung dieses anders sieht.

Bezüglich der Überfrequenz an der Georg-Büchner-Oberschule werden die 7. Klassen entzerrt durch die Erhöhung von drei auf vier Klassen.

 

Der GEV-Vorsitzende der Peter-Paul-Rubensschule erläutert den Wunsch der Schule, zusammen mit der Waldenburg-Schule und der Prignitz-Schule eine Gemeinschaftsschule zu bilden. StR Hapel führt hierzu aus, dass am 05.10.2010 ein Antrag auf Genehmigung des Pilotprojekts für die Bildung einer Gemeinschaftsschule beim Schulträger und bei der Schulaufsicht eingegangen ist. Herr Hapel gibt bekannt, dass am 28.10.2010 ein Treffen der schulpolitischen Sprecher der Fraktionen mit der Schule incl. der GEV stattfinden wird. StR Hapel erläutert ferner, dass der Antrag durch die Schulaufsicht geprüft werden muss. Bei einer positiv ausfallenden Prüfung durch die Schulaufsicht würde der Schulträger ebenfalls positiv entscheiden.

Der Antrag auf Genehmigung des Pilotprojekts basiert auf einer dreizügigen Gemeinschaftsschule der Klassen 1 bis 13. StR Hapel begrüßt wegen der höheren Flexibilität in der Raumplanung eine 3 bis 4-zügige Schule. Herr Gapp gibt weitere Erläuterungen hinsichtlich der Zügigkeit im Rahmen einer Gemeinschaftsschule. Die Anzahl der Züge in einer Gemeinschaftsschule wird durch die Senatsschulverwaltung festgelegt.

 
 

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