Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
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Einstimmiger Beschluss: Frau Priesmeyer-Tkocz hat den Verzicht auf das Amt als stellvertretende Bürgerdeputierte mit Schreiben vom 11.09.2010, eingegangen im Büro der BVV am 13.09.2010 mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass Frau Priesmeyer-Tkocz mit Ablauf des 11.09.2009 nicht mehr Bürgerdeputierte ist. |
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