Auszug - Das Rheinstraßenfest - Ein feierlicher Raum für die Öffentlichkeit oder kommerzielle Monokultur durch Narayka?  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Nach Vorbemerkungen der Vorsitzenden, in denen sie u

Nach Vorbemerkungen der Vorsitzenden, in denen sie u. a. die Frage aufwirft, ob der Bezirk sich nicht auf eine andere Art und Weise mit dem gleichen Ziel für etwas anderes stark machen könne, was sehr viel mehr die Bewohner/innen und vor allen Dingen die Gewerbetreibenden einbindet und sich darstellen lasse, ergreift StR Hapel das Wort.

 

Das Bezirksamt, so StR Hapel, habe bezogen auf die Straßenfeste unterschiedliche Zuständigkeiten. Solche Feste, wie das Rheinstraßenfest, werden unter einem starken kommerziellen Gesichtspunkt durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liege beim Tiefbauamt. Eine abschließend, gefestigte Meinung gebe es im Bezirksamt nicht. Diskussionen über die Qualität solcher Feste sowie das Setzen neuer Impulse können durchaus geführt werden. Doch stehe im Hintergrund immer, dass kein öffentliches Geld eingesetzt werden könne und jeder Veranstalter das eigene Risiko für das Unternehmen tragen müsse.

 

Es kommt zu einer angeregten Diskussion, in deren Verlauf die Ausschussmitglieder ihre Positionen verdeutlichen und ihr Erstaunen über diesen Tagesordnungspunkt zum Ausdruck bringen.

 

BV Özsoy spricht für eine Debatte im Ausschuss, da das Niveau der Straßenfeste immer mehr bergab gehe und begründet dies auch.

 

Er könne sich mit jeder Form von Straßenfesten anfreunden, so  BD Schleussner-Schwarz, wenn die entstehenden Gebühren sowie Einnahmen u. a. für Projekte wie Kulturelle Bildung und ähnliches umgelegt würden.

 

Dieses gebe die Landeshaushaltsordnung nicht her, StR Hapel dazu.

 
 

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