Auszug - Dauerkranke Lehrer
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Herr
Rubbert – Ref.-Leiter 07 – schlägt vor, die von BV Ahlhoff an die
Ausschussmitglieder zuvor per Mail zugesandten Fragen unter diesem
Tagesordnungspunkt mit zu beantworten. Dem wird
zugestimmt. Zu dieser
Thematik liegen der Vorsitzenden diverse Schreiben verschiedener Schulen vor;
sie bittet Herrn Rubbert, auf diese Problematik ebenfalls einzugehen. Beantwortung
der von BV Ahlhoff gestellten Fragen zu Punkt 1 bis 1.3 - Herr Gapp: 1.1
Frage: Nein. 1.2
Frage: Ja. 1.3
Frage: Es betrifft 16 Eltern, die mit ihren Hauptwohnsitz in
Tempelhof-Schöneberg gemeldet und mehrfach angeschrieben wurden, die Briefe
zurückgekommen sind und nunmehr die Verfahren über die Meldestelle einleiten
wurden, so dass amtlicherseits von der zuständigen Meldestelle der Aufenthalt
geprüft und gegebenenfalls abgemeldet werde. Alle anderen Schüler sind
entsprechend zugewiesen und haben ihren Schulplatz. Über die
Beantwortung drückt BV Ahlhoff ihr Einverständnis aus. Die Einschulungszahlen werden
dem Schulausschuss, auf Nachfrage von BV Ahlhoff, im September vorgelegt. Zu Punkt
2 bis 2.3 – hierzu bemerkt die Vorsitzende, sie habe diverse Schreiben
von irritierten Eltern erhalten, deren Inhalt sie an Beispielen deutlich macht.
StR Hapel
nennt grundsätzliche Bemerkungen zur Einrichtungssituation im Oberschulbereich.
So sei man u. a. dabei, von einem bisher dreigliedriges auf ein zweigliedriges
Schulsystem umzustellen. Die Schulplatzvergabe werde dominiert von der Tatsache
des Elternwahlrechts. Die Vorgänge werden immer komplexer. Die
Schulplatzzuweisung muss einen rechtlichen Bestand vor dem Verwaltungsgericht
haben. Die beteiligten Schulen wurden informiert. Für die
Vorsitzende stellt sich die Frage und ist schwer nachvollziehbar, warum
Schüler/innen aus den Nachbarbezirken in Tempelhof-Schöneberger Schulen
aufgenommen, doch Schüler/innen aus Tempelhof-Schöneberg in andere Bezirk
abgegeben werden. In
Beantwortung der rechtlichen sowie tatsächlichen Dinge gibt Frau Dippelding aus
dem Schulgesetz und der Sek.I-Verordnung erklärende Erläuterungen. Auf
Nachfrage von BV Ahlhoff, wie viele Schüler/innen mit Hauptschulempfehlung in
die künftigen 7. Klassen der Gustav-Heinemann-Oberschule und wie viele in die
Carl-Zeiss-Oberschule kommen, antwortet Frau Dippelding mit erklärenden
Hinweisen: In der Gustav-Heinemann-Oberschulen seien unter 10 Schüler/innen
angemeldet, an der Carl-Zeiss-Oberschule wurden ca. 30% der Schulplätze an
OH-Kinder vergeben. Es kommt
zu einer angeregten Diskussion, in deren Verlauf kritische Nachfragen
hinsichtlich Aufnahme von Schüler/innen von Hauptschulen an Gymnasien erfolgen
und StR Hapel eingehend deutlich macht, integrierte Sekundarschule könne nur
ernst genommen werden, ohne Entwicklung von Hauptschülerabwehrmechanismen. Herr
Rubbert geht ausführlich auf die Beantwortung der Fragen zu Punkt 3 bis 3.2 ein
und bemerkt u. a., dass insgesamt für die Einrichtung des neuen Schuljahres 74
entfristete Vollzeitstellen, 30 unbefristete Einstellungen, 28 für ein Jahr
befristete Einstellungen und 10 Vertretungsstellen zur Verfügung stehen. Zum Thema
Langzeiterkrankungen müsse zum Schuljahresbeginn genauestens die Anzahl eruiert
werden, da davon die Vertretungsgründe der Personalkostenbudgetierung benötigt
werden. Zum
derzeitigen Zeitpunkt habe man im Grundschulbereich noch eine Lücke von ca. 15
– 20 Lehrkräften. Die Sekundarschulen seien bis auf zwei Lehrkräfte
ausgestattet. Herr
Rubbert schlägt vor, zum Schuljahresbeginn bei Vorlage der tatsächlichen Zahlen
den Ausstattungsrahmen zu nennen; macht jedoch schon jetzt auf die Problematik
aufmerksam, die Klassenfrequenzen von 26/27 Schüler/innen nicht halten zu
können. Nachfragen
hinsichtlich der Frequenzobergrenze (BV Zander) und zusätzliche Lehrerstunden
und damit verbundener Teilungsunterricht (BV Ahlhoff) werden eingehend von
Herrn Rubbert beantwortet. Betreffend
Schulhelferstunden informiert eine Mutter über die Problematik hinsichtlich des
Transports der Schüler/innen von/zur Dag-Hammarskjöld/Werner-Stephan-Schule. Man kenne
die Problematik, so StR Hapel, und weist in diesem Zusammenhang auf die erhebliche
Ansatzüberschreitung im Bereich der Beförderungskosten hin. Man wolle die
Situation nochmals prüfen. BV
Ahlhoff bringt u. a. zum Ausdruck, wünschenswert sei eine nochmalige Prüfung
warum die Schulhelferstunden gleich bleiben, obwohl Schüler/innen mit
Behinderung dazukommen ferner die Kostenfrage eines Transportunternehmens. Herr
Rubbert informiert über die aktuelle Sachlage. Der
Tagesordnungspunkt wird auf Bitte von BV Zander vertagt. |
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