Auszug - Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss
Einstimmiger
Beschluss: Der Antrag
wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat. Nach § 22
Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein. Mitglieder
des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern
sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre
alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen. |
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