Auszug - - Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss - Bericht aus BVV und BA zu dieser Drucksache  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 26.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
1371/XVIII Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Bezirksstadträtin Schöttler stellt zunächst die vom Rechtsamt geprüfte Rechtslage in dieser Angelegenheit dar

Bezirksstadträtin Schöttler stellt zunächst die vom Rechtsamt geprüfte Rechtslage in dieser Angelegenheit dar.

 

Nach § 22 Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein. Mitglieder des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie mindesten 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen. Ausweislich des Internetauftritts des KiJuP (http://www.kjp-ts.de/index.html) „können junge Menschen bis 21 Jahren, die eine Schule oder eine Einrichtung im Bezirk besuchen“, in das KiJuP gewählt werden.

 

Auf Nachfrage eines Mitgliedes des KiJuP bestätigt Frau Schöttler noch einmal, dass Mitglieder des KiJuP als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden können, wenn sie 18 Jahre alt sind.

 

 
 

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