Auszug - Stand der Baumaßnahmen K2 und die Auswirkungen auf den Sport  

 
 
32. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle der Fläming Grundschule
Ort: Dickhardtstr. 20, 12159 Berlin
 
Beschluss

StR Krömer informiert über die beiden Baumaßnahmen

StR Krömer informiert über die beiden Baumaßnahmen.

Neubau der Sporthalle mit Mensa und Freizeitbereich in der Friedrich-Bergius-Oberschule

Im Bereich des K2-Programms mit 4,575 Mio. Euro veranschlagt. Baugenehmigung wurde am 17.08.2009 erteilt. Momentan habe man eine Beauftragung von 95% an dieser Baustelle. Der Baubeginn war am 06.03.2010, die Fertigstellung soll im April des Jahres 2011 sein.

 

Energetische Sanierung und Einbau eines Therapiebereichs am Hanielweg

Kostenrahmen 3,918 Mio. Euro, 91,5% der Aufträge sind erteilt. Baubeginn war am 15.03.2010 – angestrebte Fertigstellung Mitte des Jahre 2011.

 

Herr Garske sowie auch StRin Schöttler geben erklärende Hinweise zur Dringlichkeit des K 2-Programms.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich für Frau Korte-Hirschfeld u. a. die Frage, ob die Bauarbeiten, insbesondere bei der Tempelherren-Grundschule und dem Friedrich-Ebertstadion wie geplant beginnen oder man hier mit Verzögerungen rechnen müsse.

In Beantwortung der Frage teilt StR Krömer u. a. mit, dass betreffend Sporthalle Bosestraße der Baubeginn nach wie vor der 15. Juli 2010 sei und die Fertigstellung Ende des Jahre 2011 sein werde.

 

Zum Stichwort Sporthalle Bosestraße macht StRin Schöttler erklärend darauf aufmerksam, dass im Zuge der Innenausstattung die Entscheidung gefallen sei, dort – wie bisher - keine Basketballkörbe anzubringen.

 

Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass sie bei Besichtigung des neuen Sportbodens der Schöneberger Sporthalle entsetzt festgestellt habe, dass dieser mit diversen Schrauben unfachmännisch verschraubt sowie durch die Unebenheiten mit Bällen nicht bespielbar sei. Sie richtet die Frage an StR Krömer, ob dieser wieder herausgerissen werde, oder eine andere Lösung vorgesehen sei.

 

StR Krömer dazu: Die Bodenverschraubung werde so nicht bleiben, möglicherweise laufe diese Problematik auf einen Rechtsstreit hinaus.

Herr Garske teilt mit, dass laut Aussage eines Sachverständigen kein Ausführungsfehler vorliege sondern, dass es sich um einen Planungsfehler handele. Hier wurde gegenüber dem Vertragspartner Regressanspruch angemeldet. Die Rechtspositionen werde man, mit Unterstützung des Rechtsamtes, durchsetzen.

 

Die Vorsitzende dankt StR Krömer sowie Herrn Garske für die ausführlichen Berichterstattungen.

 
 

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