Auszug - Stand der Baumaßnahmen K2 und die Auswirkungen auf den Sport
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StR
Krömer informiert über die beiden Baumaßnahmen. Neubau
der Sporthalle mit Mensa und Freizeitbereich in der
Friedrich-Bergius-Oberschule Im
Bereich des K2-Programms mit 4,575 Mio. Euro veranschlagt. Baugenehmigung wurde
am 17.08.2009 erteilt. Momentan habe man eine Beauftragung von 95% an dieser
Baustelle. Der Baubeginn war am 06.03.2010, die Fertigstellung soll im April
des Jahres 2011 sein. Energetische
Sanierung und Einbau eines Therapiebereichs am Hanielweg Kostenrahmen
3,918 Mio. Euro, 91,5% der Aufträge sind erteilt. Baubeginn war am 15.03.2010
– angestrebte Fertigstellung Mitte des Jahre 2011. Herr
Garske sowie auch StRin Schöttler geben erklärende Hinweise zur Dringlichkeit
des K 2-Programms. In diesem
Zusammenhang stellt sich für Frau Korte-Hirschfeld u. a. die Frage, ob die
Bauarbeiten, insbesondere bei der Tempelherren-Grundschule und dem Friedrich-Ebertstadion
wie geplant beginnen oder man hier mit Verzögerungen rechnen müsse. In
Beantwortung der Frage teilt StR Krömer u. a. mit, dass betreffend Sporthalle
Bosestraße der Baubeginn nach wie vor der 15. Juli 2010 sei und die
Fertigstellung Ende des Jahre 2011 sein werde. Zum
Stichwort Sporthalle Bosestraße macht StRin Schöttler erklärend darauf aufmerksam,
dass im Zuge der Innenausstattung die Entscheidung gefallen sei, dort –
wie bisher - keine Basketballkörbe anzubringen. Die
Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass sie bei Besichtigung des neuen
Sportbodens der Schöneberger Sporthalle entsetzt festgestellt habe, dass dieser
mit diversen Schrauben unfachmännisch verschraubt sowie durch die Unebenheiten
mit Bällen nicht bespielbar sei. Sie richtet die Frage an StR Krömer, ob dieser
wieder herausgerissen werde, oder eine andere Lösung vorgesehen sei. StR
Krömer dazu: Die Bodenverschraubung werde so nicht bleiben, möglicherweise
laufe diese Problematik auf einen Rechtsstreit hinaus. Herr
Garske teilt mit, dass laut Aussage eines Sachverständigen kein
Ausführungsfehler vorliege sondern, dass es sich um einen Planungsfehler
handele. Hier wurde gegenüber dem Vertragspartner Regressanspruch angemeldet.
Die Rechtspositionen werde man, mit Unterstützung des Rechtsamtes, durchsetzen. Die
Vorsitzende dankt StR Krömer sowie Herrn Garske für die ausführlichen Berichterstattungen. |
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