Auszug - Barrierefreiheit an Grundschulen Referent/innen: Frau Schneider, Behindertenbeauftragte, Herr Garske, Leiter Bauamt
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Von Frau
Schneider wird die Bachelor-Arbeit „Barrierefreiheit in öffentlichen
Grundschulen“ ausführlich erläutert. Sie baut sich auf an den rechtlichen
Grundlagen, die sich zum einen aus dem Landesgleichstellungsgesetz des Landes
Berlin und zum anderen aus den Vorgaben der Bauordnung technischer Anweisungen
ergeben. Ein weiterer Teil der Arbeit beschäftigt sich mit Empfehlungen an die
jeweils untersuchten einzelnen Schulen. Die im Oktober 2009 stattgefundene
Datenerhebung habe ergeben, so Frau Schneider u. a., dass alle fünf
untersuchten Schulen sich für Rollstuhlfahrer/innen sowie sehbehinderte
Menschen als ungeeignet zeigten. Die Checkliste beziehe sich vor allem auf die
Situation der Zugänglichkeit des Gebäudes und die sanitäre Ausstattung. Als
eklatantester Mangel an allen Schulen wurde die Tatsache fehlender Aufzüge und
Behinderten-WCs festgehalten. Die
offiziell als behindertengerecht geltende und zum Vergleich genommene
Fläming-Grundschule sei nur als bedingt barrierefrei zu bezeichnen. Die Schule
verfüge zwar über einen Fahrstuhl, doch sei dieser immer abgeschlossen. Den
Schlüssel müsse man bei irgendeiner Person abholen. Darüber hinaus verfüge der
Fahrstuhl im Inneren nicht über die vorgeschriebene akustische Signalgebung
sowie ein entsprechendes Bedienelement. Abschließend
verweist Frau Schneider - hinsichtlich barrierefreier Ausstattung der
bezirklichen Schulen - mit erklärenden Hinweisen auf die Datenbank
„Mobidat“. StR Hapel
dankt Frau Schneider für die einführenden Worte und bittet, der Studentin
dieser Bachelor-Arbeit ebenfalls seinen Dank für die spannende sowie
interessante und wichtige Arbeit auszurichten. Zur Sache
selbst bemerkt StR Hapel u. a., dass im Bezirk im Punkte Barrierefreiheit noch
ein erheblicher Umfang an Defiziten bestünde. Insbesondere im Hinblick auf die
UNO-Konvention zur Einführung der Inklusion müsste viel mehr hinsichtlich
Barrierefreiheit unternommen werden. Doch stünden im Haushaltstitel für
bauliche Unterhaltung/Herstellung von Barrierefreiheit lediglich 100.000 Euro
zur Verfügung. Die Inklusion sei gewollt, drei Schulen wurden im
Schulentwicklungsplan genannt, die inklusive Schulen werden sollen, doch wisse
man heute noch nicht, wie diese Schulen mit den gebrauchten räumlichen
Ressourcen finanziert werden können. Herr
Garske ergänzt die Thematik in Bezug auf die bauliche Unterhaltung. Es kommt
zu einer angeregten Diskussion, in deren Verlauf kritische Anmerkungen
insbesondere betreffend den verschlossenen Fahrstuhle erfolgen. Die
Vorsitzende dankt Frau Schneider sowie Herrn Garske für die Berichterstattung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |