Auszug - Barrierefreiheit an Grundschulen Referent/innen: Frau Schneider, Behindertenbeauftragte, Herr Garske, Leiter Bauamt  

 
 
37. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Bachelor

Von Frau Schneider wird die Bachelor-Arbeit „Barrierefreiheit in öffentlichen Grundschulen“ ausführlich erläutert. Sie baut sich auf an den rechtlichen Grundlagen, die sich zum einen aus dem Landesgleichstellungsgesetz des Landes Berlin und zum anderen aus den Vorgaben der Bauordnung technischer Anweisungen ergeben. Ein weiterer Teil der Arbeit beschäftigt sich mit Empfehlungen an die jeweils untersuchten einzelnen Schulen. Die im Oktober 2009 stattgefundene Datenerhebung habe ergeben, so Frau Schneider u. a., dass alle fünf untersuchten Schulen sich für Rollstuhlfahrer/innen sowie sehbehinderte Menschen als ungeeignet zeigten. Die Checkliste beziehe sich vor allem auf die Situation der Zugänglichkeit des Gebäudes und die sanitäre Ausstattung. Als eklatantester Mangel an allen Schulen wurde die Tatsache fehlender Aufzüge und Behinderten-WCs festgehalten.

Die offiziell als behindertengerecht geltende und zum Vergleich genommene Fläming-Grundschule sei nur als bedingt barrierefrei zu bezeichnen. Die Schule verfüge zwar über einen Fahrstuhl, doch sei dieser immer abgeschlossen. Den Schlüssel müsse man bei irgendeiner Person abholen. Darüber hinaus verfüge der Fahrstuhl im Inneren nicht über die vorgeschriebene akustische Signalgebung sowie ein entsprechendes Bedienelement.

Abschließend verweist Frau Schneider - hinsichtlich barrierefreier Ausstattung der bezirklichen Schulen - mit erklärenden Hinweisen auf die Datenbank „Mobidat“.

 

StR Hapel dankt Frau Schneider für die einführenden Worte und bittet, der Studentin dieser Bachelor-Arbeit ebenfalls seinen Dank für die spannende sowie interessante und wichtige Arbeit auszurichten.

Zur Sache selbst bemerkt StR Hapel u. a., dass im Bezirk im Punkte Barrierefreiheit noch ein erheblicher Umfang an Defiziten bestünde. Insbesondere im Hinblick auf die UNO-Konvention zur Einführung der Inklusion müsste viel mehr hinsichtlich Barrierefreiheit unternommen werden. Doch stünden im Haushaltstitel für bauliche Unterhaltung/Herstellung von Barrierefreiheit lediglich 100.000 Euro zur Verfügung. Die Inklusion sei gewollt, drei Schulen wurden im Schulentwicklungsplan genannt, die inklusive Schulen werden sollen, doch wisse man heute noch nicht, wie diese Schulen mit den gebrauchten räumlichen Ressourcen finanziert werden können.

 

Herr Garske ergänzt die Thematik in Bezug auf die bauliche Unterhaltung.

 

Es kommt zu einer angeregten Diskussion, in deren Verlauf kritische Anmerkungen insbesondere betreffend den verschlossenen Fahrstuhle erfolgen.

 

Die Vorsitzende dankt Frau Schneider sowie Herrn Garske für die Berichterstattung.

 
 

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