Auszug - Situation Kita Kleine Sponholzstraße - Beschlussvorlage
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Herr
Mohns geht kurz auf den Hintergrund dieser Beschlussvorlage ein. Er
stellt fest, dass der Jugendhilfeausschuss am 23.3.2005 beschlossen hat, die
Kita „kleine Sponholzstraße“ langsam und durch Herauswachsen der
Kinder aus der Einrichtung, nicht mehr erhalten zu wollen. Diese Entscheidung
wurde getroffen im Zusammenhang mit der Übertragung der bezirklichen
Einrichtungen auf Träger der freien Jugendhilfe. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beider Einrichtungen im gleichen Gebäude konnten sich nicht auf
einen Träger einigen, so dass die Beschäftigten der „großen Kita
Sponholzstraße“ zum Humanistischen Verband übergingen und die der
„kleinen Kita“ zum Nachbarschaftsheim Schöneberg. Begleitet wurden
die Entscheidungen vom gleichzeitigen Übergang der Hortbetreuung aus den
Kindertagesstätten an die Schulen und von der Maßgabe, die Ganztagsbetreuung
der Uckermarkschule in den Räumen der Sponholzstraße 16 durch das
Nachbarschaftsheim durchführen zu lassen. Die Betreuung der Hortkinder der
Schule in diesen Räumen war erforderlich, weil Kinder der
Schwielowsee-Grundschule (die zum damaligen Zeitpunkt noch saniert werden
sollte) in der Uckermarkschule beschult werden sollten. Zwischenzeitlich
sind jedoch Veränderungen eingetreten, die es erforderlich machen, den
Beschluss des JHA vom 23.5.2005 nochmals zu überdenken. Folgende Veränderungen
sind hierbei besonders zu berücksichtigen: 1.
Die Hortbetreuung
der Uckermarkschule fand durchgängig in den schuleigenen Räumen statt, weil es
nicht zur Sanierung der Schwielowsee-Grundschule kam. Diese Entscheidung hatte
sich immer wieder hinausgezögert. Die für die Betreuung vorgesehenen Räume
waren während dieser Zeit ungenutzt. 2.
Inzwischen werden
in den Räumen, die zur Betreuung der Hortkinder vorgesehen waren, die Kinder
und Jugendlichen der Inobhutnahmestelle „Famino“ betreut. 3.
Die Nachfrage
nach Plätzen in der „kleinen Kita Sponholzstraße“ war ungebrochen
und so stark, dass der Träger die Eltern nicht ablehnen konnte und weiterhin
betreuen musste. 4.
Inzwischen
bestätigte uns das NbH mit Schreiben vom 22.3.2010, dass die Nachfrage nach
Plätzen an seinen Einrichtungen ungebrochen ist und weiterhin nicht alle
Bedarfe befriedigt werden können (Anlage). 5.
Um die große
Nachfrage befriedigen zu können, plant der Träger unter der Anschrift
Holsteinische Straße 30 zusätzliche Plätze zu errichten und hat bereits mit
Vorgesprächen hierzu begonnen. 6.
Mit der
Ausweitung des Rechtsanspruches werden sich die Nachfragen nach Kitaplätzen
weiter erhöhen, was auch beabsichtigt ist. 7.
Die ebenso
eingeführte Ausweitung der Kostenbefreiung wird ebenfalls die Nachfrage
steigern. 8.
Der
Versorgungsgrad mit Kitaplätzen liegt in der Region Friedenau bei 87%, so dass
13% der Kinder bis zu 6 Jahren kein Kitaplatz angeboten werden könnte. Im
gesamten Bezirk beträgt der Versorgungsgrad sogar nur 76%. Aus
diesen genannten Gründen erscheint es zur Zeit nicht angezeigt, platzreduzierende
Entscheidungen aufrecht zu erhalten. Das Versorgungsdefizit würde sich durch
ein Festhalten an der Entscheidung erhöhen. Die berechtigten Wünsche von Eltern
könnten nicht erfüllt werden. Der öffentliche Jugendhilfeträger hätte
Schwierigkeiten seinen Gewährleistungsverpflichtungen nachzukommen. Aus
diesem Grunde wird gebeten, den Beschluss vom 23.3.2005 aufzuheben und den
Betrieb der Kita „kleine Sponholzstraße“ somit weiter zu
ermöglichen. Auf
Nachfrage von Frau Rade stellt Frau Schöttler fest, dass durch die Entscheidung
keine negativen Auswirkungen auf andere Nutzer dieses Standortes zu befürchten
sind. Die
Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen. |
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