Auszug - Verfahrensablauf, Trägerbeauftragung und Kontrolle in der Sozialwirtschaft in Berlin: Informationen aus der von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Diakonischen Werk am 22.04.2010 veranstalteten Fachtagung *)Berichterstatter: Werner Freese (Ges PL 1), Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abt. Gesundheit und Soziales  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Von der Verwaltung hat der leitende Fachbeamte, Herr Frese, an der Tagung teilgenommen und einen kurzen Bericht erstellt

Von der Verwaltung hat der leitende Fachbeamte, Herr Frese, an der Tagung teilgenommen und einen kurzen Bericht erstellt. Frau Dr. Klotz verliest diesen Vermerk:

 

Kurz zusammengefasst das Wichtigste von der heutigen Tagung:

Die Tagung war in den Willy-Brandt-Saal verlegt worden, weil der BVV-Saal zu klein war. Selbst hier waren die Plätze knapp. Es waren nach meiner Einschätzung weitgehend Trägervertreter anwesend.

 

Zu Beginn der Veranstaltung gaben zwei Mitarbeiterinnen der Treberhilfe eine Presseerklärung ab, womit Sie im Namen von 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erklärten, dass sie dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Treberhilfe ihr Mißtrauen aussprechen.

 

Es wurde grundsätzlich keine Position vertreten, wie sie nicht schon mehrfach in der Presse bekannt gemacht worden war.

Lediglich einen neuen Vorschlag gab es von Frau Galley von der Berlin School of Governance, Risk & Compliance. Sie schlug bei den Trägern ein verpflichtendes Aufsichtsgremium vor, bestehend insbesondere aus den Dachverbänden und den (öffentlichen) Geldgebern als neutrale, ggfls. auch anonyme Anlaufstelle für Dachverbände, Geldgeber und Betroffene. Dieses Gremium sollte Prüfrechte  und Sanktionsmöglichkeiten haben. Herr Fritsch äußerste hierzu seine grundsätzliche Zustimmung, proklamierte dann bei seinen anschließenden Beiträgen ausschließlich die Erarbeitung des schon bekannten Verhaltenskodexes. Hierzu findet Anfang Mai die zweite Sitzung statt. Der Kodex soll zunächst durch eine Selbstverpflichtung der Träger und später durch Festschreibung in den Rahmenverträgen Verbindlichkeit erlangen.

 

Es wurde mehrfach betont, dass der Fall "Treberhilfe" keinen Generalverdacht gegen die sonstigen freigemeinnützigen Träger rechtfertigt. Die Träger verhalten sich grundsätzlich redlich, nur 1% vielleicht auch nur 1%o unredlich.

 

Zur Entwicklung der jetzigen Trägerlandschaft wurde noch gesagt, dass vor ca. 15 Jahren zwecks Begrenzung der Sozialausgaben durch bundesgesetzliche Vorgaben für die Gewährung von Sozialleistungen das Zuwendungsrecht durch das jetzige Leistungsrecht ersetzt wurde. Seitdem hielt die Betriebswirtschaft  Einzug in den sozialen Einrichtungen. Wirtschaftlicher Wettbewerb ist seitdem ausdrücklich erwünscht. Herr Fritsch machte mehrfach deutlich, dass er keineswegs zu den früheren Einzelabrechnungen zurück will und das jetzige Leistungsrecht grundsätzlich weiter bestehen bleiben wird.

 

 

Der BD Tänzer berichtet weiterhin von der Tagung unter anderem, dass in künftigen Rahmenverträgen nunmehr die Beachtung von Tarifverträgen und sonstigen Tarifwerke verbindlich gemacht werden. BV Sandau, der ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen hat, berichtet dass von der Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbunds erklärt wurde 80% der Kosten seien Personalkosten. Somit könnte durch diese Regelung der Wettbewerb fair laufen.

 

 
 

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