Auszug - Verfahrensablauf, Trägerbeauftragung und Kontrolle in der Sozialwirtschaft in Berlin: Informationen aus der von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Diakonischen Werk am 22.04.2010 veranstalteten Fachtagung *)Berichterstatter: Werner Freese (Ges PL 1), Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abt. Gesundheit und Soziales
Von der Verwaltung hat der leitende Fachbeamte, Herr Frese,
an der Tagung teilgenommen und einen kurzen Bericht erstellt. Frau Dr. Klotz
verliest diesen Vermerk: Kurz
zusammengefasst das Wichtigste von der heutigen Tagung: Die Tagung
war in den Willy-Brandt-Saal verlegt worden, weil der BVV-Saal zu klein war.
Selbst hier waren die Plätze knapp. Es waren nach meiner Einschätzung
weitgehend Trägervertreter anwesend. Zu Beginn
der Veranstaltung gaben zwei Mitarbeiterinnen der Treberhilfe eine
Presseerklärung ab, womit Sie im Namen von 160 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern erklärten, dass sie dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der
Treberhilfe ihr Mißtrauen aussprechen. Es wurde
grundsätzlich keine Position vertreten, wie sie nicht schon mehrfach in der
Presse bekannt gemacht worden war. Lediglich
einen neuen Vorschlag gab es von Frau Galley von der Berlin School of
Governance, Risk & Compliance. Sie schlug bei den Trägern ein
verpflichtendes Aufsichtsgremium vor, bestehend insbesondere aus den
Dachverbänden und den (öffentlichen) Geldgebern als neutrale, ggfls. auch
anonyme Anlaufstelle für Dachverbände, Geldgeber und Betroffene. Dieses Gremium
sollte Prüfrechte und Sanktionsmöglichkeiten
haben. Herr Fritsch äußerste hierzu seine grundsätzliche Zustimmung,
proklamierte dann bei seinen anschließenden Beiträgen ausschließlich die
Erarbeitung des schon bekannten Verhaltenskodexes. Hierzu findet Anfang Mai die
zweite Sitzung statt. Der Kodex soll zunächst durch eine Selbstverpflichtung
der Träger und später durch Festschreibung in den Rahmenverträgen
Verbindlichkeit erlangen. Es wurde
mehrfach betont, dass der Fall "Treberhilfe" keinen Generalverdacht
gegen die sonstigen freigemeinnützigen Träger rechtfertigt. Die Träger verhalten
sich grundsätzlich redlich, nur 1% vielleicht auch nur 1%o unredlich. Zur
Entwicklung der jetzigen Trägerlandschaft wurde noch gesagt, dass vor ca. 15
Jahren zwecks Begrenzung der Sozialausgaben durch bundesgesetzliche Vorgaben
für die Gewährung von Sozialleistungen das Zuwendungsrecht durch das jetzige
Leistungsrecht ersetzt wurde. Seitdem hielt die Betriebswirtschaft Einzug in den sozialen Einrichtungen.
Wirtschaftlicher Wettbewerb ist seitdem ausdrücklich erwünscht. Herr Fritsch
machte mehrfach deutlich, dass er keineswegs zu den früheren Einzelabrechnungen
zurück will und das jetzige Leistungsrecht grundsätzlich weiter bestehen
bleiben wird. Der BD Tänzer berichtet weiterhin von der Tagung unter
anderem, dass in künftigen Rahmenverträgen nunmehr die Beachtung von
Tarifverträgen und sonstigen Tarifwerke verbindlich gemacht werden. BV Sandau,
der ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen hat, berichtet dass von der
Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbunds erklärt wurde 80% der Kosten seien
Personalkosten. Somit könnte durch diese Regelung der Wettbewerb fair laufen. |
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