Auszug - Notaufnahmelager Marienfelde und nun?
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Die
Verwaltung fügt der Mitteilung zur Kenntnisnahme erklärend hinzu, dass
Eigentümer nicht das Land Berlin sondern die Bundesanstalt für Liegenschaften
sei. Die Aussagen des Bebauungsplanes für das Grundstück haben aber weiterhin
Gültigkeit. Die
Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. |
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