Auszug - der BVV vom 20.01.2010 - Umbenennung der Einemstraße - vertagt  

 
 
35. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 04.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
1300/XVIII Umbenennung der Einemstraße
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV M

BV M. Kühnemann begründet im Namen ihrer Fraktion den Antrag.

 

BV Kalies macht mit erklärenden Ausführungen darauf aufmerksam, dass der Wortlaut im Antragstext nicht lauten müsse „… umbenannt werden soll“, sondern „… umbenannt werden kann“. Zum Antrag selbst gibt er Hinweise zum Berliner Straßengesetz. Des Weiteren hegt er Zweifel daran, dass Karl von Einem ein Wegbereiter und Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie gewesen sei und hält die Anforderung eines, von einem Historiker ausgestellten, Gutachtens für erforderlich. Ferner gibt er zu Bedenken, dass bei Umbenennung einer Straße auch die Anwohner, Firmen etc. hinzugezogen werden müssen.

 

Die Argumente, die für eine Umbenennung sprechen, erscheinen ihm schlüssig, so BV Brüning, jedoch halte auch er die Einbeziehung der Anwohner für notwendig. Eine diesbezüglich „offene Veranstaltung“ mit den Betroffenen an einem neutralen Ort wäre wünschenswert.

 

In diesem Zusammenhang wird von BV Jäkl der BVV-Beschluss „Straßenbenennung Vorrang für Frauen“ zitiert. Demzufolge stehe sie der Thematik etwas zwiespältig gegenüber. Des Weiteren macht sie an Beispielen deutlich, dass eine Straßenumbenennung erarbeitet werden müsse.

 

Herr D. Siegfried von der Landesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (LASJ) nennt den Ausschussmitgliedern die Gründe die dafür sprechen, die Einemstraße in Karl Heinrich Ulrichs Straße umzubenennen. Er hält es für eine angemessene Reaktion, dass hier jemand aus der Gruppe gewürdigt werde, deren Vernichtung von Einem gefordert habe.

Ergänzend zum Sachverhalt äußert Herr G. Hoffmann u. a., sein Interesse beträfe nicht so sehr die Einemstraße sondern liege darin, dass hier ein Mensch gewürdigt werde, dessen Verdienste ganz unbekannt in Deutschland seien.

 

BV Höppner stellt u. a. fest, der Ausschuss könne sich vorstellen, im Rahmen des Prüfauftrages auch im Prüfauftrag weiterzugeben, dass ein Gutachten erstellt werde. Ferner sei es schwierig der Beschlusslage zu widersprechen. Sie schlägt vor, erst einmal den Prüfauftrag abzuwarten; eine Würdigung halte sie jedoch für notwendig.

 

BV Kalies schlägt folgende Umformulierung des Antrages vor:

„Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Einemstraße umbenannt werden kann, ob die Voraussetzungen der AV Benennung vorliegen. Hierzu ist ein wissenschaftliches Gutachten einzuholen“.

 

Unter Hinweis auf die Haushaltssperre fragt BV Jäkl das Bezirksamt, ob die Möglichkeit bestünde, einen Gutachter zu bestellen und zu bezahlen.

Dazu StR Hapel: Man sei bemüht, Beschlussempfehlungen der BVV innerhalb des Haushaltsrechtes umzusetzen.

 

Es erfolgt Abstimmung über den geänderten Antragstext.

Abstimmung: einstimmig beschlossen.

Der Antrag geht in geänderter Form als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.

 
 

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