Auszug - Kinderschutz - mündliche Anfrage in der BVV -
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Die zu
diesem Thema von BV Rade gestellte mündliche Anfrage konnte wegen Zeitablauf
nicht in der letzten Sitzung der BVV beantwortet werden. Die
Fraktionen haben den Antworttext gemäß Geschäftsordnung der BVV bereits
erhalten. Frau Dr. Klotz verliest die Statistik der Fallzahlen. Auf
Nachfrage von BV Rade erklärt Frau Hoppe-Graf, es gäbe keine
„Abfragekataloge“ um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen. Jedes
Gespräch, dass die Sozialarbeiter bei Erstbesuchen führen ist Fallabhängig. Die
Verwaltung hat keinen Anspruch auf Einlass in die Wohnung bzw. Besichtigung des
Kinderzimmers. Falls Eltern auf das Anschreiben des KJGD nicht reagieren,
erhalten sie nach einiger Zeit nochmals ein Besuchsangebot. Er gibt jedoch für
die Eltern keinen Zwang dieses Angebot wahr zu nehmen. Frau Dr.
Klotz berichtet, dass die Senatsverwaltung dem KJGD eine Sozialarbeiterstelle
und eine Stelle einer Kinderkrankenschwester bewilligt hat (siehe auch Bericht
aus der Verwaltung), jedoch werden weitere Sozialarbeiter benötigt. Die
Verwaltung beklagt, dass für den KJGD nicht genügend qualifiziertes Personal
vorhanden ist. Vertiefende
Nachfragen, unter anderem auch zur Kooperation mit dem Jugendamt, werden
ausführlich beantwortet. |
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