Auszug - Kinderschutz - mündliche Anfrage in der BVV -  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 22.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Die zu diesem Thema von BV Rade gestellte mündliche Anfrage konnte wegen Zeitablauf nicht in der letzten Sitzung der BVV beantwortet werden

Die zu diesem Thema von BV Rade gestellte mündliche Anfrage konnte wegen Zeitablauf nicht in der letzten Sitzung der BVV beantwortet werden.

Die Fraktionen haben den Antworttext gemäß Geschäftsordnung der BVV bereits erhalten. Frau Dr. Klotz verliest die Statistik der Fallzahlen.

Auf Nachfrage von BV Rade erklärt Frau Hoppe-Graf, es gäbe keine „Abfragekataloge“ um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen. Jedes Gespräch, dass die Sozialarbeiter bei Erstbesuchen führen ist Fallabhängig. Die Verwaltung hat keinen Anspruch auf Einlass in die Wohnung bzw. Besichtigung des Kinderzimmers. Falls Eltern auf das Anschreiben des KJGD nicht reagieren, erhalten sie nach einiger Zeit nochmals ein Besuchsangebot. Er gibt jedoch für die Eltern keinen Zwang dieses Angebot wahr zu nehmen.

Frau Dr. Klotz berichtet, dass die Senatsverwaltung dem KJGD eine Sozialarbeiterstelle und eine Stelle einer Kinderkrankenschwester bewilligt hat (siehe auch Bericht aus der Verwaltung), jedoch werden weitere Sozialarbeiter benötigt. Die Verwaltung beklagt, dass für den KJGD nicht genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist.

Vertiefende Nachfragen, unter anderem auch zur Kooperation mit dem Jugendamt, werden ausführlich beantwortet.

 
 

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