Auszug - Konsequenzen des Zuständigkeitswechsels der Aktivierungshilfen zum JobCenter
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Zu diesem Thema berichtet Frau Schötter, dass seit 2005/2006
zwei Aktivierungshilfen „FAIR“ und „B1“ als Instrument
in Einsatz kommen. Beide Projekte werden vom Jugendamt sowie auch vom JobCenter
als sehr wichtig angesehen und gemeinsam finanziert. In jedem Jahr kommt es bei der Anschlussfinanzierung zu
Problemen durch die geänderten bzw. schwierigen Haushaltslagen im Bezirk und
sich jährlich ändernden Rechtsgrundlagen beim JobCenter. Dank der guten
Kooperation zwischen Jugendamt und JobCenter konnten in den letzten Jahren
Lösungen gefunden werden. Frau Fechner berichtet den Anwesenden, dass es sich bei den
Maßnahmen um ein Instrument handelt, das sowohl in die Arbeitsmarktpolitik als
auch die Jugendsozialarbeit fällt. Die Aktivierungshilfen sind eine
niedrigschwellige Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahme für die Zielgruppe
der unter 25jährigen, um diese an den Arbeitsmarkt oder an weitergehende,
höherschwellige Maßnahmen heran zu führen. Sie berichtet weiterhin von der Problematik der in diese
Maßnahmen vermittelten Jugendlichen sowie von der Arbeit der Projekte. Der Bezirk finanzierte bisher die Maßnahmen zu 51%, der Rest
wird vom JobCenter getragen. Dadurch fällt die „Auftragsvergabe“
ans Jugendamt. Dieses ist nicht gezwungen Maßnahmen im „Regionalen
Einkaufszentrum“ oder über Ausschreibungen zu vergeben, sondern kann sich
„lokaler Netzwerke“ bedienen Durch die geänderte Haushaltslage sah sich das Jugendamt im
letzten Jahr nicht mehr in der Lage weiterhin 51% des sehr kostenintensiven
Projekts „FAIR“ zu finanzieren. Hier kam das Instrument § 60f SGBII
„Freie Förderung“ zum Einsatz. Das bedeutet, 10% der Mittel des
JobCenters konnten für Projekte der
Freien Förderung verwendet werden. Für das Jahr 2010 ist dies auch gesichert, aber das
JobCenter hat signalisiert, dass für das Jahr 2011 die „Freie
Förderung“ für die Gruppe der unter 25jährigen nicht mehr möglich sein
wird. Lt. Frau Fechner ist das die Einstellung des hiesigen
JobCenters, welche nicht von den JobCentern anderer Bezirke geteilt wird. Der Wegfall der Freien Förderung bzw. der Co-Finanzierung
durch das Jugendamt hätte zur Folge, dass das Projekt über das Regionale
Einkaufszentrum ausgeschrieben werden müsste. Das Beratungsprojekt „B1“ wird weiterhin vom
Jugendamt Co-Finanziert. Allerdings wird das Projekt im April auslaufen und
auch hier sieht das JobCenter momentan keine Möglichkeit, das Projekt ohne
Ausschreibungen über das Regionale Einkaufscenter weiter zu finanzieren. Frau Wagener nimmt für das JobCenter Stellung zu dem Thema. Das JobCenter hat mit dem B1-Projekt sehr gute Erfahrungen
gemacht. Die Anspruchsnorm ist mittlerweile weg gefallen und es gibt
sehr detaillierte Vorschriften für das JobCenter. Die Bitte an das Regionale
Einkaufszentrum, einer freihändigen Vergabe zuzustimmen, wurde unter anderem
mit Kostenbegründung abgelehnt. Es wurde mitgeteilt, dass selbst der Zuschuss in Höhe von
49% für das Projekt teurer wäre als wenn eine Ausschreibung über das Regionale
Einkaufszentrum erfolgen würde, selbst wenn diese zu 100% finanziert würde. Sie beschreibt die Verfahrensweise bei der Ausschreibung
über das Regionale Einkaufsz-entrum. Frau Schöttler erklärt, der Bezirk wird sich nicht mit 51%
an der Ausschreibung eines Projektes über das Regionale Einkaufszentrum
beteiligen. Das Projekt hat gute Arbeit geleistet und ggf. wird der Bezirk ein
kleineres Projekt entwickeln. Sie bittet das JobCenter auch um eine Aussage zum Projekt
FAIR. Im Zuge der Diskussion stimmt Frau Schöttler dem Vorschlag
von Frau Dr. Klotz zu, gemeinsam ein Schreiben an die Senatsverwaltung zu
verfassen. |
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