Auszug - Beratung der Bauplanung Barbarossaplatz 4 - Barbarossastraße 59/60  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Als Vertreter der Anwohner des Barbarossaplatzes erhält zunächst Herr Skroblin das Wort

Als Vertreter der Anwohner des Barbarossaplatzes erhält zunächst Herr Skroblin das Wort. Dieser weist auf ein im Vorfeld den Fraktionen übersandtes Schreiben und die darauf erfolgte Gegendarstellung der Firma Hochtief hin. Er nimmt Stellung zu einzelnen Punkten des Schreibens und betont, dass seiner Meinung nach bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwache Bürger hier vernichtet und durch Luxuswohnungen ersetzt werden sollen.

Eine weitere Bewohnerin des Hauses erhält das Wort. Sie berichtet wortreich von der Lebensqualität im Haus, welche durch die angrenzende Grünanlage gefördert wird. Ihrer Meinung nach sei es ökologisch sinnvoll die Grünanlage zu erhalten.

BV Oltmann und Müller-Follert betonen, dass sie die Bedenken der Anwohner nachvollziehen können, jedoch seien auch in Folge einer Sanierung des Gebäudes Härten für die Bewohner zu befürchten

BV Olschewski äußert sich ebenfalls verständnisvoll. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne sowie die Fraktion der CDU bringen Beschlusstexte ein.

BV Schuch bemängelt, dass ihr diese Texte nicht vor der Sitzung vorgelegen haben. Sie bittet um Vertagung der Beschlussfassung.

BV Müller-Follert widerspricht einer Vertagung. Er erläutert den Wortlaut des Beschlusstextes.

BzStR Krömer weist auf § 180 Baugesetzbuch bezüglich des Sozialplanverfahrens hin.

BV Olschewski erläutert für die CDU Fraktion den Beschlusstext.

BV Schuch erklärt, ihre Fraktion würde sich einem Beschluss nicht anschließen.

Es folgt eine kurze Diskussion über die Energieeffizienzvorgaben im Antrag der SPD/B’90/Grüne, in deren Verlauf der Text geändert wird.

Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung über den Antrag der SPD/Bündnis 90/Grüne: mehrheitlich beschlossen

Text:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung nimmt das Vorhaben des Vorhabenträgers am Barbarossaplatz ein neues Mehrfamilienhaus auf dem historischen Stadtgrundriss zu errichten zur Kenntnis. Es dient auch der Aufwertung des Stadtplatzes Barbarossaplatz. Die Idee der städtebaulichen Aufwertung des Barbarossaplatzes ist im architektonischen Entwurf sowie der Baukörper und Fassadengestaltung des geplanten Gebäudes durch das Bezirksamt sicherzustellen.

 

I.

Vor Beschluss des Aufstellungsbeschlusses im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat der Vorhabenträger folgende Aspekte vertraglich mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin zu regeln:

 

Der Vorhabenträger hat ein Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB zu akzeptieren. Dazu wird durch den Bezirk eine unabhängige Mieterberatungsgesellschaft benannt, die auf Kosten des Vorhabenträgers die soziale Situation der Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt und Vorschläge zur Vermeidung oder Milderung von nachteiligen Auswirkungen für die Betroffenen macht. Die Feststellung des Sozialplans durch den Bezirk ist verbindlich. Den Bewohnerinnen und Bewohnern des abzureißenden Gebäudes ist im Sozialplanverfahren mindestens und unabhängig von bereits bestehenden Auflösungsvereinbarungen ein entsprechender Ersatzwohnraum in der Umgebung des Vorhabens nachzuweisen. Die Kosten eines Umzuges sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Auf Wunsch der Mieterinnen und Mieter ist alternativ eine billige Entschädigung in Geld zu leisten, die sich an den Kosten des Umzuges und dem 12fachen der monatlichen Nettokaltmiete orientiert, mindestens aber EUR 3.500 beträgt.

 

Der Vorhabenträger ist ferner bereits vor dem Aufstellungsbeschluss vertraglich zu verpflichten zur Verbesserung des Wohnumfeldes beizutragen. Dazu gehören namentlich die öffentliche Park- und Grünanlage und der angrenzende Spielplatz. Abschließende Regelungen sind im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu treffen. Dieser ist dem Ausschuss für Stadtplanung vor der Unterzeichung schriftlich vorzulegen.

 

Der Vorhabenträger hat sich zu verpflichten, für Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben durchzuführen. Eine Abgeltung durch eine Ablöse soll ausgeschlossen werden.

 

 

II.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass das Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen zur energetischen Ausgestaltung des Vorhabens nicht nur gerecht wird. Vielmehr soll das Vorhaben die Mindestvorgaben der EnEV 2009 übertreffen und den Bedingungen des KfW-Förderprogramms  „KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)“ entsprechen.

 

Die gesamte Dachfläche – mit Ausnahme von verschatteten Anteilen - ist für Kollektoren (Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung) oder mit Photovoltaik-Anlagen auszunutzen. Eine Kombination ist zulässig.

 

Der Vorhabenträger soll sich vertraglich verpflichten, einen zugelassenen Energieberater zu beauftragen, der den Vorhabenträger beratend zur Seite stehen soll. Der Energieberater soll vom Bezirksamt ausgewählt werden und die o.g. Kriterien überwachen bzw. deren Einhaltung bestätigen. Diese Vorgehensweise entspricht weitgehend dem KfW-Förderprogramm.

 
 

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