Auszug - der BVV vom 30.09.2009 - LED-Werbeanlage am Gasometer: Auf Vertragserfüllung bestehen  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
1170/XVIII LED-Werbeanlage am Gasometer: Auf Vertragserfüllung bestehen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV Müller-Follert begründet für seine Fraktion den Antrag

der BVV vom 30.09.2009 - LED-Werbeanlage am Gasometer: Auf Vertragserfüllung bestehen
Drucksache: 1170/XVIII

BV  Müller-Follert begründet für seine Fraktion den Antrag.

Herr Krömer erklärt, dass die Verwaltung bereits im Vorfeld des Antrages Schritte unternommen habe. Er führt aus, dass im Vertrag festgehalten wurde, dass spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme der LED-Werbeanlage Sanierungen am Gasometer durchzuführen seien. Diese Frist sei beendet. Die Verwaltung hat nun den Investor aufgefordert Unterlagen vorzulegen, die die Sanierung belegen. Am 28.09. erhielt die Verwaltung die Mitteilung, dass die Sanierung fristgerecht begonnen habe und nicht unterbrochen worden sei.

Die Fraktion der CDU könnte dem Antrag folgen, wenn der letzte Absatz gestrichen werden würde, da dieser durch den erfolgten Bericht auf der heutigen Sitzung bereits erledigt wäre.

Die Fraktion der SPD wünscht einen schriftlichen Bericht der Verwaltung.

Nachdem der Wunsch nach Vertagung der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt wurde, kommt es zur Abstimmung über die Drucksache: mehrheitlich beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Firma "Denkmal Plus“ auf Erfüllung des Vertrages über die Instandsetzung des Gasbehälters aus Erträgen einer LED-Werbeanlage zu bestehen.


Der Vertragspartner ist nach Ablauf der vereinbarten Fristen hinsichtlich seiner Instandsetzungs-Pflichten unmittelbar unter Androhung eines Widerrufs der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung der Werbeanlage in Verzug zu setzen.

Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung zu widerrufen.

Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, dem Stadtplanungsausschuss nach Vorliegen eines ersten Rechenschaftberichts des Vertragspartners über die erzielten Werbeeinnahmen zu berichten, ob das Ergebnis geeignet erscheint, den Vertragszweck zu erfüllen.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen

 
 

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