Auszug - Festsetzung des Bebauungsplans 7-29 vom 16.04.2009 mit Deckblatt vom 12.04.2009 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße und der Grundstücke Torgauer Straße 11 A, 16-21, Tempelhofer Weg 8, 63,65-66 und Sachsendamm 87-89 im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1142/XVIII Festsetzung des Bebauungsplans 7-29 vom 16.04.2009 mit Deckblatt vom 12.04.2009 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße und der Grundstücke Torgauer Straße 11 A, 16-21, Tempelhofer Weg 8, 63,65-66 und Sachsendamm 87-89 im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss

BV Oltmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beratung

BV Oltmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beratung.

BV Olschewski spricht gegen den Antrag.

Der Vertagungsantrag wird abgelehnt.

Beratungsbeitrag: BzStR Krömer

BV Oltmann beantragt namentliche Abstimmung.

Beratungsbeiträge: BV Müller-Follert, Rimmler, Gindra, Schuch, Brüning, Seltz, Olschewski, Oltmann, BzStR Krömer und BzStR Schworck

Ergebnis der namentlichen Abstimmung (siehe Anlage): Abgegebene Stimmern 50,

Ja-Stimmen 40, Nein-Stimmen 10

Mehrheitsbeschluss:

Die BVV beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung –vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans 7-29 vom 16. April 2009 mit Deckblatt vom 12.06.2009 nebst Begründung und Abwägungsergebnisse sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans 7-29.

 

Die ebenfalls vorliegende Dringliche Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Stadtplanung ist damit auch beschlossen.

 
 

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