Auszug - Geschäftliche Mitteilungen  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Bezirksverordnetenvorsteher eröffnet die 33

Der Bezirksverordnetenvorsteher eröffnet die 33. Sitzung in der XVIII. Wahlperiode.

Vor Eintritt in die Tagesordnung ehrt der Vorsteher die Bezirksverordneten Frau Bernstein und Herr Pospieszynski für Ihre Verdienste für 20 Jahre kommunalpolitische Arbeit im Bezirk Schöneberg und Tempelhof-Schöneberg und die Bezirksverordneten Frau Zauner, Herr Rimmler und Herr Zander für 10 Jahre kommunalpolitische Arbeit für den Bezirk Tempelhof und Tempelhof-Schöneberg

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind die Bezirksverordneten Herr Mohammed, Herr McGee, Herr Meral, Herr Nitschke. Frau Jäkl ist ab 19:00 Uhr entschuldigt.

 

Es liegen vor eine Dringliche Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Schule, zwei Dringliche Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt und zwei Dringliche Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Stadtplanung.

Der Dringlichkeit der Beschlussempfehlungen wird nicht widersprochen.

Nach Absprache in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates werden die Dringliche Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Schule Drucks.Nr. 1040 und aus dem Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt Drucks.Nr. 1059/XVIII in die Konsensliste aufgenommen.

 

Weiterhin liegen ein Ersatzantrag der Fraktion der SPD zur Drucks:Nr. 1125, ein Änderungsantrag der Fraktionen B’90/Grüne und SPD zur Drucks.Nr. 1134/XVIII und ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU zur Drucks.Nr. 1136/XVIII vor.

 

Die Anträge Drucks.Nr. 1127/XVIII und 1128/XVIII werden nachträglich als Beschlüsse in die Konsensliste aufgenommen.

Die vorliegende Konsensliste mit dieser Änderung beschlossen.

 

Der Vorsteher verliest die unbeantworteten Kleinen Anfragen gem. § 39 Abs. 3 GO BVV.

 
 

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