Auszug - Vorstellung durch das BA zum "Gestaltungsstatut Breitscheidplatz und Umgebung"
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StR Schworck gibt erklärende Hinweise
zu den Nutzungsrichtlinien vom Wittenbergplatz bis hin zum Breitscheidplatz und
erläutert die dazugehörige Planungsskizze, die auch durch Konsultation des
Bezirksamtes Charlotteburg-Wilmersdorf entstand. So habe man vor, zukünftig
nicht ungesteuert Sondernutzungen auszusprechen und dabei auch auf das
Stadtbild zu achten. Die Richtlinien seien mit der AG-City, aber leider nicht
mit der Kirchengemeinde abgestimmt. Frau Jander – OrdLtg. –
nennt ergänzend zum Auflagensachverhalt einige Beispiele: Sitzmöbel und Tische
sollen “Kaffeehauscharakter” haben und optisch gehobenen Ansprüchen
genügen. Werbestelltafeln sowie Markisen und Sonnenschirme sind farblich
zurückhaltend zu gestalten. Sondernutzungen, über die Anliegernutzung hinaus,
sollen nur zu besonderen Ereignissen genehmigt werden. Im Vordergrund stehe der
Tenor, den Ku-Damm insgesamt attraktiver zu gestalten und dabei den
Boulevardcharakter nicht zu beeinträchtigen. BV Priesmeyer bittet um schriftliche
Vorlage der Vorhaben – StR Schworck sagt dies zu. In folgender angeregter Debatte kommt
es zu kritischen Nachfragen/Anmerkungen hinsichtlich der genannten Auflagen.
Des Weiteren verdeutlicht StR Schworck den Sinn dieses Statuts und teilt u.a.
mit, es käme nun darauf an, zusammen mit den Gewerbetreibenden und der AG City das
Vorhaben mit Leben zu erfüllen. |
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