Auszug - der BVV vom 18.02.2009 - Änderung zur Aufstellung des Bebauungsplans XI-18-2 für die Grundstücke Fuggerstraße 21, 19, Fuggerstraße 17/ Martin-Luther-Straße 12, Martin-Luther-Straße 14 / 20, 20 a, Motzstraße 40 / Geisbergstraße 1-2 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg durch Umstellung auf ein Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch - beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch - mit ortsüblicher Bekanntmachung - MzK
Frau Szalucki betont, dass die
vorliegende Änderung zur Aufstellung des Bebauungsplans von der BVV bereits zur
Kenntnis genommen wurde. Die Verwaltung hat jedoch festgestellt, dass in diesem
Fall das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch möglich wäre. BV Kühne erkundigt sich, ob Bedenken
der Geschäftsleute, die Verwaltung würde durch die Planaufstellung bestehendes
Gewerbe im Umfeld des Bebauungsplanes vertreiben wollen, gerechtfertigt wäre.
Herr Kroll betont, dass bestehendes Gewerbe durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes nicht in Gefahr wäre. Die Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen. |
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