Auszug - Tagespflege - Situation ab 01.01.2009 und Investitionsprogramm  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Casino
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Die Unterlage „Ausführungsvorschriften zur Finanzierung der Kindertagespflege (AV - FinKTP)“ vom 16

Die Unterlage “Ausführungsvorschriften zur Finanzierung der Kindertagespflege (AV - FinKTP)” vom 16.12.2008 wird an die Ausschussmitglieder verteilt.

Frau Schöttler berichtet vom Beschluss im November 2008. Im Dezember 2008 erhielten die Bezirksämter die AV - Fin KTP.

Herr Schulz berichtet, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg 160 Kindertagespflegestellen (49 Tageseinzel- und 111 Tagesgroßpflegestellen) mit insgesamt 806 Plätzen hat.

Zum 31.12.2008 waren 797 Plätze belegt, davon 680 Plätze mit Kindern aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg und 117 Kindern aus anderen Bezirken.

Die wesentliche Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) vom 10.12.2008 besteht darin, dass Kinder zukünftig deutlich früher einen Anspruch auf Förderungen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege haben werden. Die Anpassung des KitaFöG sowie eine Gesamt-AV zur Kindertagespflege steht noch aus. Um den finanziellen Bereich zu regeln, wurde vorab die AV - FinKTP zum 16.12.2008 erlassen.

Das Entgelt zur Vergütung der Förderleistung wird ab 01.01.2009 in Form gestaffelter Pauschalen gezahlt. In diesen Pauschalen sind Erstattungen, wie sie in § 23 SGB VIII vorgesehen sind, anteilig enthalten (19,9 % Renten-versicherung, 15,5 % Krankenversicherung, 2,2 % Pflegeversicherung). Vom hälftigen Erstattungsanteil ist die Tagespflegeperson steuerfrei gestellt.

Das Entgelt richtet sich nach der Angebotsform (Leistungsstufe und Betreuungsumfang - gestaffelt von halbtags bis ganztags erweitert). Hierzu wurden neue Beträge für die verschiedenen Angebotsformen festgelegt. Die Leistungsstufen beziehen sich auf die Platzzahlen (1 - 3 Plätze, 4 - 5 Plätze, 6 - 8 Plätze) und sind verbunden mit Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung und Qualifikation.

 
 

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