Auszug - Kommunales Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen  

 
 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0724/XVIII Kommunales Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beratungsbeiträge: BV Kalies, Siebert, Marx, Glowinski, Olschewski, Oltmann, Hackenberger Ahlhoff

Beratungsbeiträge: BV Kalies, Siebert, Marx, Glowinski, Olschewski, Oltmann, Hackenberger Ahlhoff

Abstimmung über die Beschlussempfehlung: mehrheitlich beschlossen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin für einen Bundesratsinitiativantrag einzusetzen, der die Einführung des kommunalen Wahlrechts auch für Nicht-EU-Bürger/innen ermöglicht. Die Bundesratsinitiative soll hierbei auf den Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz unterstützend Bezug nehmen.

 
 

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